Die Verwaltung des Landes.
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Die Beschlüsse des Provinzial-Landtages hat vorzubereiten und aus¬
zuführen
2. der Provinzial - Ausschuß. Er setzt sich aus dem Vorsitzenden, dein
Landeshauptmann und dreizehn Mitgliedern zusammen, die der Provinzial-
Landtag auf sechs Jahre wählt. Er hat außerdem das Vermögen der Provinz
zu verwalten, die Provinzial-Beamten zu ernennen, soweit dies nicht durch den
Landtag geschieht, sie zu beaufsichtigen u. a.
3. Zu den Provinzial-Beamten der Zentralverwaltnng gehören: der
Landeshauptmann und zehn Landesräte, von denen einer zum höheren Ban¬
fache befähigt sein muß.
Ihr sind unterstellt:
1. die Provinzial-Hilfskasse,
2. die Landeskultur-Rentenbank,
3. die Provinzial-Darlehnskasse,
4. die Provinzial - Irrenanstalten
zu Brieg, Bunzlau, Krenzburg,
Leubus, Plagwitz, Rybnik und
Tost,
5. die Taubstummenanstalten zu
Breslau, Liegnitz unb Ratibor,
6. die Blindennnterrichtsanstalt zu
Breslau,
7. die Jdiotenanstalten zu Krasch-
nitz, Leschnitz, Liegnitz und
Breslau,
8. das Museum der bildenden
Künste in Breslau,
9. die Kommission zur Erforschung
und zum Schutze der Denkmäler,
10. die Hebammen-Lehranstalten 511
Breslau und Oppeln,
11. die Provinzial-Wegeverwaltung,
12. der Landarmen-Verband (dazu
Arbeits- und Landarmenhaus in
Schweidnitz),
13. die Provinzial - Land - Feuer-
Sozietät,
14. die Fürsorge für verwahrloste
Kinder.
Die Kommnnalverwaltnng der Oberlausitz ist selbständig (s. S. 99).
Unter dem Oberpräsidenten stehen auch
die Bezirksregieruugeu
insofern, als er für sie Beschwerde-Instanz ist.
Schlesien ist amtlich in drei Regierungsbezirke eingeteilt. Sie heißen
Breslau, Liegnitz und Oppeln.
An der Spitze jedes Regierungsbezirks steht der Regierungspräsident.
(Wie heißt gegenwärtig der unseres Regierungsbezirks?) Unter ihm arbeiten
Regierungsräte in drei verschiedenen Abteilungen. Die erste Abteilung, die
Präsidialabteilung, bearbeitet das Militär-, Verkehrs- und Sicherheitswesen,
die zweite das Kirchen- und Schulwesen und die dritte das Steuer-, Domänen -
und Forstwesen. Jeder Abteilung steht ein Ober-Regiernngsrat vor. Die
erste Abteilung wird vom Regierungspräsidenten allein und unter persönlicher
Verantwortung, die übrigen werden kollegialisch versehen.
Der Bezirksausschuß
steht dein Regierungspräsidenten in ähnlicher Weise zur Seite wie der Pro¬
vinzialrat dem Oberpräsidenten. Er setzt sich zusammen ans dem Regierungs¬
präsidenten, zwei ernannten und vier vom Provinzialausschuß gewählten
Mitgliedern und deren Stellvertretern. Der Bezirksausschuß ist im Ver¬
waltungsstreitverfahren die Regierungsinstanz.