Folter. Gegen Ende seiner Regierung ließ er ein Gesetzbuch, das preußische all—
gemeine Landrecht, ausarbeiten. Es bildet noch heute die Grundlage des
preußischen Rechts.
5. Sorge für Schulen. Wie sein Vorgänger sorgte Friedrich auch
für Schulbildung in seinem Lande. In den Dorsschulen sah es damals noch
recht jämmerlich aus. Es fehlte an ordentlichen Schulhäusern, und als Lehrer
wurden Handwerker, gewesene Bediente und Unteroffiziere angestellt, Leute, die
zuweilen selber kaum schreiben und lesen konnten. Was Wunder also, wenn die
Kinder, die noch dazu meistens die Schule nur im Winter besuchten, in Dumm—
heit und Aberglauben aufwuchsen! Friedrich erließ daher gleich nach Abschluß
des Hubertusburger Friedens ein „General-Landschulreglement“, dem zufolge
in allen Dörfern besondere Schulhäuser gebaut und ordentliche Lehrer angestellt
werden sollten. Die Schulpflicht wurde verlängert und dauerte vom 5. bis zum
13. Jahre. Die Kinder sollten nicht nur lesen, sondern auch schreiben lernen
und Rede und Antwort geben von dem, was in der Schule gelehrt wurde.
d. Friedrichs Persönlichkeit, letzte Regierungszeit und Tod.
1. Lebensweise. Bald nach Beendigung des 2. schlesischen Krieges ließ sich
der König nahe bei Potsdam das Lustschloß Sanssouci bauen. Dort verbrachte
er den größten Teil des Jahres, jeden Tag in streng geregelter Thätigkeit. „Der
König,“ sagte er, „ist der erste Diener seines Staates und wird gut genug be—
zahlt für sein Amt, um ordentlich zu arbeiten.“ Im Sommer stand er schon um
3 Uhr, selten nach 4 Uhr auf. Seine Diener mußten ihn um diese Zeit wecken
und erforderlichen Falls zum Aufstehen nötigen. Einst sagte er an einem kalten,
regnerischen Morgen zu seinem Kammerdiener: „Laß mich noch ein wenig schlafen,
ich bin noch gar zu müde.“ Dieser aber erklärte rundweg, es sei 4 Uhr, er
könne sich nicht abweisen lassen, und zog ihm die Decke weg. „Das ist brav,“
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Friedrich d. Gr. und die Schulkinder
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