Adel. Ritterwesen.
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ich habe die Kränkung gewiß durch meine Sünden verdient."
Und fortan blieben sie die besten Freunde.
Ein ander Mal belagerte er die Burg eines Grafen Eber¬
hard, mit dem er sich überwarfen hatte, und da er lange ver¬
geblich davor lag, beschloß er endlich, sie durch List zu überrum¬
peln; er ließ nämlich den Grasen zu einem Gastmahle in sein
Zelt einladen, und während des Festes sollten sich Otto's Krieger
aus die Burg werfen. Der Graf kam; nach der Mahlzeit wurde
getanzt; er tanzte mit Otto's Schwester, der schönen Hedwig, die
inniges Mitleid mit dem Manne empfand, der in der Zeit, wo
er sich so sorglos dem Vergnügen hingab, verrathen werden sollte.
„Es komme daraus, was da wolle," dachte sie, „ich will ihn
warnen; ehrlich währt ja am längsten." Sie flüsterte ihm also
zu, er solle sich vorsehen; das und das solle jetzt geschehen. Der
Gras dankte, schlich sich eilends fort, und als die Soldaten Otto's
anrückten, wurden sie wohlvorbereitet empfangen und zurück¬
getrieben. Otto erfuhr bald die Ursache des Mißlingens; aber
er war gegen seine Schwester nicht ungehalten, und als der Gras
um die Hand seiner Wohlthäterin anhielt, gab er sogleich seine
Einwilligung.
Otto I. starb plötzlich 973 aus dem Schlosse Memleben in
Thüringen, und liegt zwischen seinen Frauen Edith und Adelheid
im Dome in Magdeburg vor dem Altare begraben.
59. Ritterwesen — Faustrecht — Turniere.
Schon bei den alten Germanen gab es einen Unterschied
der Stände; es gab Freie und Unfreie oder Rechtlose; und
unter Jenen, wie unter Diesen fand wieder ein Unterschied statt.
Die Freien schieden sich in gemeine Freie und edle Freie (Ede-
linge oder Adelinge), von welchen die letzteren allein die ursprüng¬
lich Freien (die Semperfreien) waren, welche ein angebornes
Eigenthum, Allod, nach dem Erstgeburts-Recht vererbbar, be¬
saßen. Außer ihnen gab es noch zins- oder dienst-pflichtige Hö¬
rige (Leute, Liten) und Sklaven (Schalke), die als Kriegsgefan¬
gene, im Spiel oder aus andere Art ihre Freiheit verloren hatten
und völlig rechtlos waren. Aus diesen Liten und Schalken, welche frei
gelassen werden konnten, bildeten sich die gemeinen Freien, die
aber erst in der dritten Generation in den Genuß aller Rechte
der Freien traten.