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IV. Abschnitt
besondere durch Kohlensäure und durch aus der Kohle herausgetriebenes
Grubengas einerseits und durch Mangel an Sauerstoff andererseits matt
und gänzlich unatembar geworden sind und die sogar durch Bildung von
Kohlenoxydgas als Erzeugnis der bereits gestörten und daher unvoll¬
kommenen Verbrennung der Kohle sehr giftig geworden sein können. Da¬
her müssen sie mit Geräten (Apparaten) für künstliche Atmung ausge¬
stattet sein, so daß sie die an der Brandstelle vorhandenen Grubenwetter
nicht einzuattnen brauchen, und mit brauchbaren elektrischen Lampen, die
im luftleeren Raum brennen bezw. glühen.
Der zweite Hauptfall, welcher die Verwendung künstlicher Atmungs¬
apparate oder sog. Atmungsgeräte erforderlich macht, liegt vor, wenn es
sich darum handelt, nach Schlagwetter- und Kohlenstaubexplosionen rasch
Rettungsarbeiten auszuführen.
In den meisten Fällen kommen in Steinkohlengruben nicht nur reine
Schlagwetterexplosionen vor, sondern auch solche in Verbindung mit Koh¬
lenstaubexplosionen. Fein verteilter, trockener Kohlenstaub kann durch
eine Flamme, wie z. B. durch die Flamme explodierender Schlagwetter,
aber auch durch diejenige sog. „Lochpfeifer" bei der Sprengarbeit und
durch andere Flammen zur Explosion gebracht werden.
Durch Kohlenstaub wird jede Schlagwetterexplosion bedeutend gefähr¬
licher, und zwar einmal deswegen, weil sie sich viel weiter durch das ganze
Grubengebäude ausdehnt, und sodann, weil die Verbrennungserzeugnisse
solcher Explosionen, die sog. Nachschwaden, außer Kohlensäure auch noch
das bereits in den kleinen Mengen von Bruchteilen eines Prozentes giftige
Kohlenoxydgas enthalten.
Nach Explosionen ist es in den meisten Fällen dringend erforderlich,
daß unverzüglich Rettungsmannschaften vordringen, um den Versuch zu
machen, Menscheu zu retten, die vielleicht in einer Sackgasse von den Explo¬
sionsflammen nicht erreicht worden sind und sich bis dahin noch vor den
Nachschwaden zu schützen vermocht haben, um die durch die Explosion etwa
verursachten Grubenbrände zu bekämpfen, gefährliche Brüche zu beseitigen,
die Wetterführung zu regeln, oder auch möglichst bald die Leichen der
Verunglückten zu bergen u. a. m.
Die Rettungsmannschaften müssen also, um ihre Arbeiten unverzüg¬
lich ausführen zu können, in den unatembaren und meist giftigen Nach¬
schwaden vordringen und daher ebenfalls mit zuverlässigen Atmungs¬
geräten ausgerüstet sein.
Man unterscheidet im großen ganzen zwei Hauptarten solcher Geräte,
nämlich einmal die Schlauch- und sodann die frei tragbaren Sauerstoff¬
oder die eigentlichen Rettungsgeräte.
Zu einem vollständigen Schlauchgerät gehören ein Rauchhelm oder
eine Rauchmaske, ein Schlauch zur Luftzuführung und ein Blasebalg oder
eine Luftpumpe zur Erzeugung des Luftstromes, wenn man nicht etwa
den Schlauch an eine in der Grube vorhandene Preßluftleitung anschließen
kann. Der Bergmann atmet also die ihm zugepunipte oder aus der Lei¬
tung zuströmende frische Luft ein, während seine Ansatmungsluft mit¬