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IV. Bei der Arbeit.
hat, welche nur durch die Form des Schlüssels verschieden sind, so
erspart er bei der Maschinenarbeit ein oftmaliges Messen und Zu¬
sammenpassen.
4. Auch die Schnelligkeit bei der Erzeugung einzelner Be¬
standteile spielt hier eine Rolle. Werden die Blechteile des Schloß-
gehäuses ausgemeißelt, so werden sie kaum annähernd gleich ausfallen,
abgesehen davon, daß jedes Stück aufgerissen werden muß und Nach¬
arbeit erfordert. Mit einer einfache» Hebelschere kann diese Arbeit
unter Zuhilfenahme geeigneter Anschläge ohne Messen genau, gleich¬
mäßig und schnell durchgeführt werden. Die Lochstanze kann in vielen
Fällen die Brustleier oder die Bohrmaschine zweckmäßig ersetzen; mit
der Handstemmmaschine wird der Tischler gleichmäßiger und schneller
Zapfenlöcher herstellen als mit Hammer und Lochbeutel usw.
5. Es handelt sich hier zumeist um Arbeiten, deren Wert in keinem
Verhältnisse zur aufgewendeten Zeit und Anstrengung steht, sobald sie
ohne Verwendung moderner Arbeitsbehelfe durchgeführt werden. Die
Maschine soll den Handwerker nicht überflüssig machen, sondern ihn
unterstützen. Seine körperliche und geistige Arbeit soll nicht auf unter¬
geordnete Verrichtungen, auf die Bewältigung des Materiales ver¬
schwendet, sondern dazu verwendet werden, seine Leistungsfähigkeit und
die Qualität seiner Arbeit zu heben. Wenn auch die Maschine für
den Kleingewerbetreibenden hinsichtlich einer Verbesserung der Arbeits¬
methode zweifellos von Nutzen ist, so muß die Anschaffung einer
solchen wohl überlegt werden. Eine Maschine kann dem Gewerbsmanne
nur dann nützlich sein, wenn er in der Lage ist, sie hinreichend zu
beschäftigen und auszunutzen. Es muß daran gedacht werden, daß die
Maschine durch den Gebrauch mit der Zeit an Wert verliert; sie muß
amortisiert werden. Jährlich verliert der Besitzer einer Maschine durch
diese Entwertung (Amortisation) eine gewisse Summe, welche er durch
die Anwendung der Maschine ebensowohl verdienen muß wie die Ver¬
zinsung des Kapitales, das er zur Anschaffung der Maschine auf¬
gewendet hat. Während eine ganze Reihe von Maschinen sehr gut
mit Hand- und Fußbetrieb bedient werden kann, sind andere, z. B. die
meisten Holzbearbeitungsmaschinen, nur unter Voraussetzung mechanischen
Betriebes verwendbar. Die mechanisch betriebenen Maschinen sind
selbstredend entsprechend leistungsfähiger; aber mit ihrer Verwendung
ist auch ein entsprechend größeres Risiko verbunden; denn nun kommen
zu den Kapitalspesen der Werkzeugmaschine noch die des Motors, viel¬
leicht auch in einzelnen Füllen die Kraftmiete. Infolge der vorstehend
erörterten Verhältnisse wird der einzelne Gewerbetreibende wohl manche
technische Arbeilsbehelfe anzuwenden oder anzuschaffen in der Lage sein,
auf andere jedoch als einzelner verzichten müssen. Was aber der einzelne
nicht vermag, vermag eine Verbindung mehrerer oder vieler, die gleiche
Interessen haben. So wird z. B. eine Produktivgenossenschaft in der
Lage sein, technische Arbeitsbehelfe zur Anwendung zu bringen, deren
Anschaffung ein einzelner nicht wagen kann.
Nach Wiecks Gewerbezeitung.