Full text: Lese- und Lehrbuch für ländlich-gewerbliche Fortbildungsschulen

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IV. Bei der Arbeit. 
hat, welche nur durch die Form des Schlüssels verschieden sind, so 
erspart er bei der Maschinenarbeit ein oftmaliges Messen und Zu¬ 
sammenpassen. 
4. Auch die Schnelligkeit bei der Erzeugung einzelner Be¬ 
standteile spielt hier eine Rolle. Werden die Blechteile des Schloß- 
gehäuses ausgemeißelt, so werden sie kaum annähernd gleich ausfallen, 
abgesehen davon, daß jedes Stück aufgerissen werden muß und Nach¬ 
arbeit erfordert. Mit einer einfache» Hebelschere kann diese Arbeit 
unter Zuhilfenahme geeigneter Anschläge ohne Messen genau, gleich¬ 
mäßig und schnell durchgeführt werden. Die Lochstanze kann in vielen 
Fällen die Brustleier oder die Bohrmaschine zweckmäßig ersetzen; mit 
der Handstemmmaschine wird der Tischler gleichmäßiger und schneller 
Zapfenlöcher herstellen als mit Hammer und Lochbeutel usw. 
5. Es handelt sich hier zumeist um Arbeiten, deren Wert in keinem 
Verhältnisse zur aufgewendeten Zeit und Anstrengung steht, sobald sie 
ohne Verwendung moderner Arbeitsbehelfe durchgeführt werden. Die 
Maschine soll den Handwerker nicht überflüssig machen, sondern ihn 
unterstützen. Seine körperliche und geistige Arbeit soll nicht auf unter¬ 
geordnete Verrichtungen, auf die Bewältigung des Materiales ver¬ 
schwendet, sondern dazu verwendet werden, seine Leistungsfähigkeit und 
die Qualität seiner Arbeit zu heben. Wenn auch die Maschine für 
den Kleingewerbetreibenden hinsichtlich einer Verbesserung der Arbeits¬ 
methode zweifellos von Nutzen ist, so muß die Anschaffung einer 
solchen wohl überlegt werden. Eine Maschine kann dem Gewerbsmanne 
nur dann nützlich sein, wenn er in der Lage ist, sie hinreichend zu 
beschäftigen und auszunutzen. Es muß daran gedacht werden, daß die 
Maschine durch den Gebrauch mit der Zeit an Wert verliert; sie muß 
amortisiert werden. Jährlich verliert der Besitzer einer Maschine durch 
diese Entwertung (Amortisation) eine gewisse Summe, welche er durch 
die Anwendung der Maschine ebensowohl verdienen muß wie die Ver¬ 
zinsung des Kapitales, das er zur Anschaffung der Maschine auf¬ 
gewendet hat. Während eine ganze Reihe von Maschinen sehr gut 
mit Hand- und Fußbetrieb bedient werden kann, sind andere, z. B. die 
meisten Holzbearbeitungsmaschinen, nur unter Voraussetzung mechanischen 
Betriebes verwendbar. Die mechanisch betriebenen Maschinen sind 
selbstredend entsprechend leistungsfähiger; aber mit ihrer Verwendung 
ist auch ein entsprechend größeres Risiko verbunden; denn nun kommen 
zu den Kapitalspesen der Werkzeugmaschine noch die des Motors, viel¬ 
leicht auch in einzelnen Füllen die Kraftmiete. Infolge der vorstehend 
erörterten Verhältnisse wird der einzelne Gewerbetreibende wohl manche 
technische Arbeilsbehelfe anzuwenden oder anzuschaffen in der Lage sein, 
auf andere jedoch als einzelner verzichten müssen. Was aber der einzelne 
nicht vermag, vermag eine Verbindung mehrerer oder vieler, die gleiche 
Interessen haben. So wird z. B. eine Produktivgenossenschaft in der 
Lage sein, technische Arbeitsbehelfe zur Anwendung zu bringen, deren 
Anschaffung ein einzelner nicht wagen kann. 
Nach Wiecks Gewerbezeitung.
	        
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