Full text: Lesebuch für die Volksfortbildungsschulen der Pfalz

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den Gerichtsschreiber vermittelt und nach wenigen Tagen erschien 
der Gerichtsvollzieher beim Aufseher Vogt und forderte ihn auf, 
seine Schuld zu zahlen. Vogt sah ein, daß ihm einige Möbel ge¬ 
pfändet würden, wenn er nicht bezahle, und so entrichtete 
er die Schuldsumme, die der Gerichtsvollzieher sogleich dem Tisch¬ 
lermeister zusandte. 
Nun hatte Streich noch eine ausstehende Forderung. Dem 
Kaufmann Grube hatte er eine Wohnungseinrichtung geliefert, für 
die ihm dieser 750 M schuldete; aber trotz wiederholter Mahnung 
war er nicht zur Zahlung zu bewegen gewesen. Meister Streich 
hatte, da sein Prozeß gegen den Aufseher einen so günstigen Verlauf 
genommen, seine Klage gegen Grube zu Papier gebracht und sie in der 
Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts vorgelegt. Der Gerichtsschreiber 
setzte ihm jedoch auseinander, daß die Klage gegen Grube nicht 
beim Amtsgerichte, sondern beim Landgericht erhoben werden müsse; 
denn das Amtsgericht habe im allgemeinen nur in Klagen zu ent¬ 
scheiden, bei denen es sich um Summen bis zu 600 M handele. 
Daher gehöre diese Sache vor die Zivilkammer des Landgerichts. 
Dort könne er sie aber nicht selbst führen, sondern müsse einen 
Rechtsanwalt mit der Führung des Prozesses beauftragen. Die die¬ 
sem zustehenden Gebühren müsse ihm, wenn er den Rechtsstreit ge¬ 
winne, der Gegner ersetzen. 
Meister Streich beauftragte darauf einen Rechtsanwalt mit der 
Führung des Prozesses gegen Grube. Aber Monate vergingen, ehe 
er sein Geld erhielt; denn Grube behauptete vor Gericht, Streich 
habe die Möbel nicht genau nach Bestellung geliefert. Darüber wur¬ 
den Zeugen und Sachverständige vernommen. Als das Land¬ 
gericht endlich das Urteil fällte, sprach es dem Meister nur 650 M 
zu. Streichs Rechtsanwalt legte hiegegen Berufung ans Oberlandes¬ 
gericht ein und erwirkte ein Urteil, durch das Grube zur Zahlung 
von 750 M gezwungen wurde. Hiebei wollte Grube sich allerdings 
nicht beruhigen, sondern beim Reichsgericht Revision einlegen; 
sein Rechtsanwalt machte ihm aber klar, daß dies nur möglich sei, 
wenn der Streitgegenstand einen Wert von über 2500 M habe. 
Es blieb ihm also nur übrig zu zahlen, wenn er der Pfändung seiner 
Mobilien durch den Gerichtsvollzieher entgehen wollte. 
So kam Meister Streich zu seinem Gelde und konnte die 
Lieferung der Schulbänke zur Zufriedenheit der städtischen Verwal¬ 
tung ausführen. Hermann. 
132. Fund, Zinderlohn, Zunddiebstahl. 
/jTs war im Sommer des Jahres 1909. Da saß in einem pfälzischen 
^ Kurorte ein Vater nach dem Abendessen mit seinen Familien¬ 
angehörigen zu Tische und es entwickelte sich folgendes Gespräch. 
Vnna:,,Kennst du, Vater, den Herrn Burkhard, der uns gegenüber 
im Kurhause wohnt? Ls muß ein reicher Mann sein, sonst könnte
	        
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