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Die Verfassung der alt- indischen und alt - ägyptischen
Staaten hatte eine auffallende Ähnlichkeit. Beyde waren Prie-
sterstaaten. In beyden war die Geseßgebung mit allen wissen-
schaftlichen Kenntnissen im Besite des erblichen Priesterstam-
mes, der sich schon äußerlich durch -eine hellere Hautfarbe ,
durch ihre geschornen Köpfe und ihre baumwollenen Kleider
eben so wie durch ihre Besißungen, Vorrechte, Lebensart und
heiligen Schriften von den übrigen Ständen unterschied. Jn
beyden Ländern war das Volk in Erb-Casten getheilt, und die
Krieger-Caste nicht nur in Kleidung und Rüstung, sondern auch
in der Einrichtung sich ähnlich ; sie hatte Streitwagen, aber
keine Reiterey ; die Könige wurden aus ihrer Mitte genomtmen
und in ihrer Macht durch die Priester-Caste beschränkt. Eben
so viele Ähnlichkeit hatte der äußere Cultus. Opfer, Wall-
fahrten und zahllose Versammlungen bey den Festen, Abbüs-
sungen und Baden in den heiligen Flüssen , Processionen wa-
ren in beyden Ländern fast gleich. Der Thierdienst war beydett
gemein. Der Stier Nundi genoß in Indien die Ehren, wie
der Apis in Ägypten; die Kuh war am Ganges wie am Nil
ein heiliges Thier , das nicht geopfert werden durfte. Die
Vorstellungen von den Schicksalen nach dem Tode waren bey
beyden Nationen fast dieselben. Beyde nahmen die Seelen-
wanderung, das Todtengericht und die Unterwelt an. Endlich
trägt auch der kolossale Tempelbau mit den Sculpturen und
Mahlereyen in beyden Ländern einen ähnlichen Charakter an sich.
D r i t t er A b s c n i t t.
§. 7. Staaten der orientalischen Vorwelt.
M.. darf sich nicht wundern, wenn von den ältesten bekann-
ten Staaten nur im Allgemeinen gesprochen wird, weil keine
verläßige Geschichte derselben auf uns gekommen ist.
Im Bessondern gilt dieß, wie schon bemerkt wurde , von
dem alten Volke Indi e ns und Äthiopiens.
Gleiches muß von dem alten Zen d - V o l ke bemerkt wer-
den, welches sich von Erien e (dem alten Arien) über Sog-
diana, Vactrien , Medien und Persien ausbreitete, nachdem