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137. Das Münzsyftem.
Das Recht gesetzliche Bestimmungen über das Geldwesen zu
treffen, nennt man die Münzhoheit. Darauf haben die Staaten,
besonders in der neuern Zeit, ein großes Gewicht gelegt. Und mit
Recht. Ebenso galt von jeher sehr wichtig das Münzregal,
d. h. das Recht Münzen allein zu prägen oder unter Kontrolle
prägen zu lassen. Daraus leiten sich dann die verschiedenen
anderweitigen Münzfragen ab.
Münzgrundgewicht, Feingehalt und Legierung. Unter
M ü n z g r u n d g e w i ch t versteht man das Gewicht, welches der
Ausprägung der Münzen zu Grunde gelegt wird. Wenn z. B. nach
dem Münzgesetz vom 1. Juni 1909 bestimmt wird, daß aus 1 kg
feinen Goldes 139% Zwanzigmarkstücke und 279 Zehnmarkstücke,
aus einem Kilogramm feinen Silbers 40 Fünfmarkstücke geprägt
werden sollen, so ist das Münzgrundgewicht das Kilogramm. Die
lateinische Münzunion prägt daraus 34444/9 Einheiten und be¬
zeichnet diese als Franc in Frankreich und Belgien, als Lira in
Italien, als Frank in der Schweiz, als Lew in Bulgarien, als Neu¬
drachme in Griechenland, als Leu in Rumänien, als Dinar in Ser¬
bien und als Peseta in Spanien. Österreich prägt aus dem kg
3280, die skandinavische Union 2480 Kronen. In England gilt da¬
gegen das Troy-Pfund, welches gleich 373,242 Gramm ist. Der
12. Teil dieses Gewichtes ist die Unze. In frühern Jahrhunderten
lagen andere Gewichte der Münzprägung zu Grunde. Für die
deutschen Staaten kam bis ins 19. Jahrhundert die kölnische Mark
— 233,85 Gramm in Betracht, die als Silbermark in 16 Lot (1 Lot
— 18 Gramm), als Goldmark bei der Goldprägung in 24 Karat
(I Karat ---- 12 Gramm) eingeteilt war.
Nun aber werden Gold- und Silbermünzen nicht aus reinem,
aus „feinem Metall" hergestellt, sondern erhallen Zusätze von