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Wiederkehr keine Aenderung an seinen Gesetzen vorzunehmen, trat er eine
Reise nach Delphi an, sandte von dort einen neuen Götterspruch des In¬
halts ein: „es werde Sparta Lei den Gesetzen des Lycurg groß und ruhm¬
voll werden," kehrte aber absichtlich nie in sein Vaterland zurück und soll
in Creta gestorben sein.
Die Hauptzüge der Lycurgischen Gesetzgebung sind etwa folgende: das
erbliche Zweikönigthum ließ Lycurg fortbestehen. Neben den Königen bestand
ein Rath der Alten (Senat), 28 an der Zahl, zu dessen Mitgliedern
nur unbescholtene, über 60 Jahre alte Männer gewählt werden konnten.
Auch die Leiden Könige hatten darin jeder eine Stimme. Sonst waren
die Könige beschränkte und verantwortliche Vollstrecker des Gesetzes, Vor¬
steher der Religion und im Kriege Anführer des Heeres. Die Bürger-
versammlung hatte die gesetzgebende Gewalt und die Wahl der Magistrats¬
personen. Ein oberster Gerichtshof von fünf Staatsaufsehern oder
Ephoren vertrat in Abwesenheit der Könige die Stelle derselben und konnte
auch sie zur Rechenschaft ziehen. So war denn die spartanische Verfassung
eine Mischung von Monarchie, Aristo er a ti e (Herrschaft der Besten,
Edlen, Vornehmen) und Democratie (Volksherrschaft). Allein die
Wohlthat dieser freien Staatsverfassung kam eigentlich nur den 10,000
Spartanern dorischer Abkunft zu Gute, und im Grunde tyrannisirten diese
die übrigen Landesbewohner, zunächst die 30,000 Lacedämonier, die Nach¬
kommen der besiegten Achäer, die als kleinere Gutsbesitzer noch ein erträg¬
liches Dasein hatten, und am meisten jene mehrere Hunderttausende von
Heloten oder Staatssclaven, welche als Nachkommen der besiegten Bürger
von Helos und späterhin der unterjochten Messenier ganz rechtlos dastanden.
Um den eigentlichen Spartanern das Uebergewicht über die andern Landes¬
bewohner zu sichern, gab ihnen Lycurg eine kriegerische Erziehung. Die
spartanischen Mädchen und Weiber mußten ihren Körper durch Laufen, Rin¬
gen, Werfen und andere Leibesübungen abhärten und gewandt machen.
Die neugebornen Kinder wurden gleich nach der Geburt besichtigt und wenn
sie zu schwach befunden wurden, erbarmungslos zum Verhungern ausgesetzt.
Vom siebenten Jahre an war die Erziehung der Knaben öffentlich, sie wur¬
den in gewisse Haufen oder Klassen getheilt und standen unter der Ober¬
aufsicht eines aus den vornehmsten Bürgern erwählten Knabenerziehers.
Wie gegen Hunger und Wachen, Hitze und Frost, wurden sie auch gegen
empfindliche Körperschmerzen abgehärtet. Bei Tische gab es nur mäßige
Portionen, jedoch war es erlaubt heimlich Etwas zu entwenden. In der
Gesellschaft von Alten durften sie nur sprechen, wenn sie gefragt wurden.
Für alle Spartaner waren gemeinschaftliche öffentliche Mahlzeiten angeord¬
net, bei welchen die berühmte schwarze Suppe aus Schweinefleischbrühe,
Blut, Essig und Salz eine Hauptrolle spielte.
Aus den Privathäusern war alle Pracht und Ueppigkeit verbannt, und
nur solche Gegenstände zugelassen, welche mit Axt und Säge verfertigt wa¬
ren. Lycurg verbot auch den Gebrauch von Gold- und Silbergeld und ließ
nur eiserne Münzen zu.
Die geistige Bildung der Spartaner beschränkte sich auf das Nothdürf-
tigste, auf Schreibekunst zum nothwendigen Gebrauch, Auswendiglernen hei-
liger und kriegerischer Lieder und statt der verhaßten Redekunst befleißigten
sie sich im Ausdruck einer treffenden und bündigen (lakonischen) Kürze.