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liefern in den meisten Staaten den größten Teil aller Staatsein¬
nahmen. Die Steuerpflicht ist eine allgemeine und für alle
Staatsangehörigen gleiche, und zwar gleich in dem Sinne, daß
jeder nach feiner Steuerfähigkeit besteuert werden soll.
Die Steuern machen sich im ganzen wirtschaftlichen Leben
des Volkes fühlbar. Die nächste Wirkung der Steuerzahlung ist
entweder eine Beschränkung der Konsumtion des Besteuerten oder
eine vermehrte Erwerbsanstrengung desselben. Dafür genießt der
Besteuerte die Wohlthat des Lebens in einem geordneten Staats-
wefen. Die Steuern verschieben häufig das Einkommen ver¬
schiedener Bolksklassen und Unternehmungen. Eine Überwälz¬
ung der Steuern findet statt, wenn diejenigen, die durch die Steuern
zunächst getroffen sind, sich dafür entschädigen, indem sie zu ihren
Gunsten eine Veränderung in den Dreisen gewisser Waren oder
Leistungen veranlassen. Eine solche Überwälzung ist bei den ver¬
schiedenen Arten von Steuern mehr oder weniger möglich, in vielen
Fällen (bei den indirekten Steuern) von der Staatsregierung sogar
vorausgesehen oder beabsichtigt.
Die Wirkungen der Steuern hängen nicht allein von der
Höhe derselben, sondern auch von den äußeren Einrichtungen
der Steuererhebung ab.
Das Steuerwesen der modernen Kulturstaaten bildet ein zu¬
sammenhängendes Ganzes, welches seit geraumer Zeit vielfach ge¬
ordnet und vereinfacht wurde. Eine große Schwierigkeit dieser Ord¬
nung und Vereinfachung liegt in den Veränderungen und Neubild¬
ungen der Staaten, wobei immer verschiedenartige Steuereinricht¬
ungen gleichmäßig gemacht und verschmolzen werden sollen.
19. Die direkten Steuern.
Direkte Steuern sind solche, welche von denselben Personen
erhoben werden, die durch die Steuer endgiltig belastet werden
sollen. Dabei wird die Steuersähigkeit des einzelnen ermittelt und
ihm nach dieser Steuersähigkeit eine bestimmte Steuerzahlung auf¬
erlegt. Die direkten Steuern werden in den deutschen Staaten
nicht für den Reichshaushalt, sondern für den Haushalt der einzelneu
Staaten verwendet. Es finden sich aber in jedem der deutschen
Länder andere Einrichtungen der direkten Besteuerung. Die ein¬
zelnen direkten Steuern sind folgende:
1) Die Grundsteuer. Sie ist eine alte und wichtige
Steuer, die in den meisten deutschen Ländern eingeführt ist. Soll
Grund und Boden gerecht besteuert werden, so ist dazu eine genaue
Vermessung der Grundstücke und eine Schätzung ihrer Ertrags¬
fähigkeit nötig. Beides wird in sogenannte Kataster eingetragen.
2) Die Gebäudesteuer oder Haussteuer. Bei ihr macht
es einen Unterschied, ob die Gebäude städtische oder ländliche sind.
Bei den städtischen Miethäusern ist der Hauszins der passende Ma߬
stab für die Besteuerung.