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Die gewerbliche Buchführung.
3. Erläuterungen zum Kassenbuche.
Das Kassenbuch nimmt sämtliche Posten auf, bei denen es
sich um bares Geld, also um bare Einnahmen und bare Aus¬
gaben, handelt. Man führt dieses Buch doppelseitig, gibt beiden
Seiten dieselbe Zahl und verzeichnet auf der linken Seite alle Ein¬
nahmen, auf der rechten alle Ausgaben. Die linke Seite nennt
man auch wohl die Soll- oder Debetseite und die rechte die
Haben- oder Kreditseite. Jeder Einnahmeposten beginnt mit
„An“, jeder Ausgabeposten mit „Für“. Um die einzelnen Posten
leichter aufzufinden, werden sie mit dem Datum und der
Seitenzahl des Tagebuches eingetragen. Außerdem ist noch auf
jeder Seite eine Rubrik für das Hauptbuch vorhanden; denn auch
die Seite dieses Buches muß bei der Zahlung vermerkt werden,
wenn der Posten bereits im Hauptbuche gebucht worden ist.
Bei der Einnahme unterscheidet man solche aus dem Werk¬
statt- und dem Ladengeschäft. Einnahmen für die gegen bar
im Laden gekauften Sachen werden allabendlich als Ladenein¬
nahme zuerst im Tagebuche angeschrieben. Die Ausgaben teilt
man in 3 Gruppen, nämlich in Ausgaben für Material und
Löhne, in Ausgaben für die Geschäftsunkosten und in Ausgaben
für den Haushalt, denn beim Kostenberechnen muß man wissen,
wie groß die Ausgaben für die einzelnen Gruppen sind.
Falls ein Posten auf der unrichtigen Seite gebucht oder
eine falsche Zahl eingetragen ist, so ist entweder das Fehler¬
hafte zu durchstreichen, oder das Versehen ist durch einen
Gegenposten auf der andern Seite wieder gut zu machen, und
dann wird eine neue Eintragung auf der richtigen Seite
vorgenommen.
Ist der Raum der einen Seite zu Ende, so wird auch zugleich
die andere Seite abgeschlossen, und alle Summen werden als
Übertrag auf die folgenden Seiten gebracht.
Will man das Kassenbuch abschließen, was wenigstens all¬
monatlich geschehen muß, so zählt man zunächst alle Einnahmen
und darauf alle Ausgaben zusammen, und der sich ergebende
Unterschied ist der Kassen bestand. Bevor man diesen als letzten
Posten auf die Ausgabeseite setzt, muß man die Kasse erst
prüfen. Häufig wird diese mit dem herausgerechneten Bestände
nicht übereinstimmen. Die Kasse kann mehr oder weniger ent¬
halten, als die Rechnung angibt. Enthält die Kasse mehr als
in derselben sein soll, und läßt sich der Irrtum nicht ermitteln,
so wird der Mehrbetrag als „Überschuß“ in die Einnahme
gestellt. Sollte sich aber ein Fehlbetrag ergeben, so trägt man