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Aus den bisher erschienenen Lesebüchern haben wir Lesestoffe
herübergenommen, die den von uns aufgestellten Forderungen entsprechen;
doch bringen wir auch eine große Zahl neuer Lese stücke, ins¬
besondere solche, die neuzeitliche Verhältnisse und deren geschichtliche
Entwicklung ins Auge fassen. Gesetzliche Bestimmungen sind von uns
absichtlich im Wortlaute des Gesetzes gebracht worden, weil der Schüler
lernen muß, die Sprache des Gesetzgebers zu verstehen.
Wie schon aus dem Titel ersichtlich ist, stellt unser Lesebuch nicht
die Arbeit eines einzelnen dar, sondern ist aus den langjährigen
Erfahrungen einer ganzen Reihe von Schulmännern erwachsen. Möge
das aus der Praxis hervorgegangene Buch sich als ein brauchbares
Unterrichtsmittel erweisen!
Leipzig, Ostern 1901.
Die Herausgeber.
Vorwort;ur vierten Auflage.
Nachdem bereits in der zweiten Auflage die Veräuderungen vor¬
genommen worden sind, die durch die neue Rechtschreibung bedingt
wurden, konnten die dritte und vierte unverändert abgedruckt werden.
Es sei an dieser Stelle noch daraus hingewiesen, daß von Teil A
unseres Lesebuches außer der Ausgabe für das Königreich Sachsen
Ausgaben für das Großherzogtum Oldenburg, für die thüringischen
Staaten, für das Königreich Preußen, für die Provinz Hessen-Nassau,
für Westfalen und die angrenzenden rheinischen Jndustriebezirke
und für die Provinzen Sachsen und Ost- und Westpreußen bearbeitet
worden sind. Als Ergänzung zur sächsischen Ausgabe kanu der
Dresdener Bogen dienen, der eine Reihe von Lesestücken über Dresden
und den Osten Sachsens bringt.
Fachlesebücher (Teil B) sind bisher erschienen: 1. für
Metallarbeiter (2. Aust.), 2. für Bauhandarbeiter, 3. für
Bäcker (2. Ausl.), 4. für Kellner und Köche und 5. für
Barbiere und Friseure.
Leipzig, Ostern 1906.
Die Herausgeber.
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