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Antrag auf Berichtigung d e r Wählerliste.
Damit sich jeder Bürger davon überzeugen kann, ob sein
Name in der Wählerliste steht oder nicht, wird diese zu jeder¬
manns Einsicht auf dem Rathause ausgelegt. Durch Bekannt¬
machung in der Zeitung werden die Bürger daraus aufmerksam
gemacht. Pflicht eines jeden ist es, die Liste einzusehen. Wer es
nicht tut, darf sich nachher nicht beklagen, wenn sein Name in der
Liste fehlt und er nicht wählen darf. Findet jemand, daß sein
Name nicht in die Liste eingetragen ist, so stellt er beim Magi¬
strat den Antrag, die Liste zu berichtigen.
1. M u st e r.
Siehe Seite 155.
2. Belehrung.
Eigenschaften der Eingabe an Behörden.
Gleich jedem anderen Schreiben muß sich auch die Eingabe an
Behörden durch Kürze, Klarheit, Bestimmtheit des Ausdrucks
und durch Sprachrichtigkeit auszeichnen.
In ihrem Äußeren weicht die Eingabe von anderen Briefen
wesentlich ab.
Als Papier verwendet man gutes Kanzleipapier in Reichs-
sormat (33 x 21 cm). Man benutzt stets ganze Bogen; nur für
beigelegte Atteste, Quittungen, Vollmachten usw. genügt ein halber
Bogen.
Die Schristanordnnng ist folgende: Vor dem Beschreiben wird
der Bogen der Länge nach in der Mitte gebrochen. Oben rechts
steht Ort und Datum der Eingabe. Aus der linken Hälfte des
Bogens, eine Reihe tiefer als das Datum, ist die Stelle für die
kurze Inhaltsangabe der Eingabe. Ist die Eingabe die Beant¬
wortung eines Schreibens der Behörde, so ist hier das Aktenzeichen
anzugeben (z B. I. No. I, 3425). Der eigentliche Text steht aus der
rechten Bogenhälste und beginnt in der Höhe der letzten Reihe
der kurzen Inhaltsangabe. Der eigentliche Antrag wird dadurch
besonders auffällig gemacht, daß man ihn seinem ganzen Umfang
nach um ca. 1 cm nach rechts einrückt. Die Unterschrift folgt
ost ohne jede Schlußformel. Die Adresse setzt man auf die linke
Hülste der ersten Briesseite.
Für gewöhnlich wird die Eingabe in einen Briefumschlag
gelegt. Reicht für das Schreiben 1 Bogen aus, so bricht man ihn
der Länge und Breite nach einmal zusammen und steckt ihn in
den paffenden Umschlag. Umfaßt die Eingabe mehrere Bogen, so
sind diese zusammenzuheften, nur der Länge nach einmal zu
brechen und in einen entsprechenden Briefumschlag zu legen.