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VII. Verhalten in Kaserne und Stube.
mit einem etwas feucht gemachten Lappen abgerieben. Die Benutzung von
Sand oder von sonstigen scharfen Mitteln ist untersagt.
Auch die Reinhaltung der Stuben lampen liegt dem Stuben¬
diensthabenden ob. Er setze seinen Ehrgeiz darein, stets die am besten ge¬
putzten Lampen zu haben. Zum Wohlbehagen gehört ganz besonders, daß die
Stube gut erleuchtet ist; Zylinder blitzblank, die Petroleumbehälter sauber und
ohne Bodensatz, das Petroleum klar, der Docht sauber beschnitten!
Bei jedem Vorgesetzten, der die Stube betritt, hat sich der Stuben¬
diensthabende zu melden. Verlassen die Leute gemeinsam die Stube, so
hat er sie als letzter zu verschließen und den Schlüssel an den hierfür bestimmten
Platz zu bringen.
Vor dem Schlafengehen sorgt der Stubendiensthabende für gründ¬
liche Lüftung der Stube, gießt das Schmutzwasser aus und trägt es fort, holt
frisches Trinkwasser für die Nacht, löscht, wenn nötig, das Feuer im Ofen
und löscht zur festgesetzten Zeit das Licht.
Zerbricht irgendein zum Gebrauch überwiesener Gegenstand, z. B. Schemel,
Zylinder, so ist sofort dem Stubenältesten und von diesem dem Korporalschafts¬
führer Meldung zu machen, damit durch den Feldwebel sofort für Ersatz ge¬
sorgt wird. i
Der Stubenälteste.
Der vom Kompagniechef ernannte Stubenälteste und in seiner Ab¬
wesenheit der stellvertretende Stubenälteste hat die Pflicht, darüber
zu wachen, daß die Vorschriften der Stubenordnung von allen Mannschaften
der Stube befolgt werden, und daß die Stubendiensthabenden ihren Pflichte«
nachkommen. Übertretungen hat er beim Feldwebel zur Meldung zu bringen.
Außerdem liegt ihm ob:
Jeden Mittag den Stubendiensthabenden zu kommandieren und auf der
an der Tür hängenden Tafel anzuschreiben;
mindestens einmal in der Woche sich an der Hand des Geräteverzeichnisses
von dem Vorhandensein sämtlicher Geräte zu überzeugen. Fehlen Stücke oder
sind solche unbrauchbar geworden, so hat er dies sofort zu melden;
ferner darauf zu halten, daß der Stand der Waschtische und Wassereimer
nach den von der Kompagnie getroffenen Bestimmungen allwöchentlich ge¬
wechselt wird;
weiter, daß mindestens zweimal in der Woche die Spucknäpfe entleert
und mit reinem Sand oder Wasser gefüllt werden.
Der Stubenälteste hat in dienstlichen Angelegenheiten ebenso wie jeder an¬
dere Vorgesetzte seine Untergebenen mit „Sie" anzureden, ganz gleich, ob er
sich sonst mit ihnen duzt oder nicht.
Flurdienst.
Der Flurdiensthabende wird vom Feldwebel kommandiert. Ihm
liegt die tägliche Reinigung der Treppen und Flure, das Abwischen der
Fensterbretter, das Entleeren und Wiederfüllen der Spucknäpfe ob. Bei der
Reinigung hat er ebenso zu verfahren wie der Stubendiensthabende.
Der Schrank.
Der Gegenstand in der Stube, der dem Soldaten ganz zur eigenen Be¬
nutzung überwiesen ist, das ist der Schrank. Darin kann er allein schalten
und walten und hierbei zeigen, was für ein Mann er ist. Die Sachen müsse"
im Schrank stehen und liegen, so wie es die auf der Stube hängende Zeichnung
vorschreibt, und sauber muß es darin aussehen, wie in einem Schmuckkästchen.
Wöchentlich einmal wird das Innere des Schranks gründlich mit Schmier¬
seife und Sand ausgescheuert. Schmutzige Wäsche, besonders schmutzige
Strümpfe mb Fußlapveu, ferner verbrauchtes Gewehrputzzeug, alte Speise¬
überreste, wie Butter, Schmalz, Wurstzipfel, die leicht schimmeln, dürfen nie