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Sechster Zeitraum. 
die innere Zerrüttung unaufhaltbar herbeigeführt ward. In 
diesem Zeitalter der innern Unordnung eroberte Heinrich 5 
von England, nach der Schlacht bei Azincourt (1415), die 
ganze Normandie. Der Dauphin, Karl, übernahm die 
Reichsverwaltung wahrend des Wahnsinnes seines Vaters, 
und verwies seine ausschweifende Mutter, Jsabella von 
Bayern, von dem Hofe. Diese suchte und fand Schutz bei 
dem Herzoge von Burgund, Johann dem Unerschrockenen, 
der sich der Hauptstadt Paris bemächtigte (1419), wo er 
aber durch Meuchelmörder fiel, die der Dauphin gedungen 
hatte. Diesen Meuchelmord zu rächen, verband sich der 
Sohn des ermordeten Herzogs, Philipp der Gütige, mit 
England. Von dieser vereinigten Macht ward der Dauphin 
besiegt, und Heinrich dem fünften von England 
in dem Vertrage zu Troyes (1420) die Regentschaft wahrend 
des Königs Wahnsinn, und nach dessen Tode die Thronfolge 
bestimmt, um die Reiche Frankreich und England zu verei¬ 
nigen ; denn Heinrich vermahlte sich mit Karls 6 Tochter. — 
Noch vor dem Tode Karls 6 starb aber (1422) Heinrich 5. 
Er hinterließ einen noch nicht einjährigen Sohn, Hein¬ 
rich 6, der zwar als König von Frankreich, unter der Re¬ 
gentschaft des Herzogs von Bedfort, anerkannt ward; doch 
trat der vertriebene Dauphin Karl 7, von einem klei¬ 
nen Theile Frankreichs unterstützt, (1422) von neuem mit 
seinen Ansprüchen hervor, und behauptete sich gegen die 
Engländer (1422 —1423) in einem kleinen Landstriche, bis 
der Herzog Philipp von Burgund, beleidigt von dem über¬ 
müthigen Herzoge von Bedfort, den Bund mit England 
verließ, und die schwärmerische Heldin von Dom Remy, 
Johanna d'Arc, für die Sache Karls 7 dem französischen 
Heere eine neue Begeisterung (1429) mittheilte. Karl 7 
ward zu Rheims feierlich gekrönt; die jugendliche Heldin 
aber bei der Belagerung von Compiegne (24 Mai 1430) von 
den Engländern gefangen genommen, und, unter dem Ein- 
stusse erbitterter französischer Bischöffe, als Zauberin und 
Ketzerin zu Rouen (30 Mai 1431) verbrannt, doch nach 
ihrem Tode, bei wiederhohlter Untersuchung des Prozesses 
(1456), für unschuldig erklärt und ihre Familie geadelt. —
	        
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