Einleitung. 
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nisse zum andern mit Eilfertigkeit und im Widerstreite mit 
dem Geiste und Charakter ihres Volkes übergehen; wenn sie 
blos halbe Maas regeln ergreifen und bei der Ausfüh¬ 
rung derselben voll Unsicherheit schwanken; wenn blinde Ei¬ 
fersucht, oder Haß auf benachbarte Regierungen den rich¬ 
tigen Blick auf das wahre Interesse dcS eignen Staates 
verdunkelt; wenn Mangel an Festigkeit in allen ergriffenen 
Maasregcln sichtbar wird, und auswärtige Staaten das 
Zutrauen zu den befolgten politischen Grundsätzen verlieren; 
wenn Selbstsucht und Vergrößerungssucht einzig vorherrschen, 
und die Heiligkeit früherer Vertrage durchbrochen wird; wenn 
kein rechtmäßiger Besitzstand mehr Sicherheit gewahrt; wenn 
man dem vorübergehenden augenblicklichen Interesse den 
wohlerworbenen Credit achtbarer Vorfahren aufopfert, und 
kein Völkerrecht anerkennt, sobald man sich der Gewalt und 
des Uebcrgewichts über minder mächtige Völker und Staaten 
ungeahndet bedienen zu können glaubt! Wie viele Beispiele 
dieser Art enthalt nicht der Zeitraum kurz vor der französi¬ 
schen Revolution, und wie allgemein war bereits dadurch 
das sogenannte System des politischen Gleichgewichts in 
Europa erschüttert, bevor noch der französische Revolutions¬ 
krieg die schlaffen Bande zwischen den einzelnen Reichen 
trennte! 
606. 
Fortsetzung. 
Dazu kam die F i n a n z n o t h und das Schulden¬ 
wesen der neuern Zeiten! Ein wohlangelegtes Vermögen 
ist bei dem Privatmanne, wie bei den Staaten besser, als 
ein todtliegender Schatz, und nur bei einzelnen, an schnel¬ 
len Hülfsmitteln armen und beschrankten, Staaten kann es 
durch die Nothwendigkeit entschuldigt werden, für unvorher¬ 
gesehene Falle einen Schatz zu sammeln. So wie aber der 
Credit des Privatmannes unaufhaltbar durch Schulden er¬ 
schüttert wird, besonders wenn die Zinsen davon die jähr¬ 
lichen Einkünfte übersteigen; so ist es auch mit den Schul¬ 
den der Staaten. Der Lurus der Höfe; die Verschwendun-
	        
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