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Achter Zeitraum.
der Saale, der Werra, der Weser) eingetheilt worden war,
und eine Bevölkerung von nicht ganz zwei Millionen Men¬
schen umschloß, erhielt durch das kaiserliche Decret vom 1
Marz 1810, nach welchem der Rest des Churstaates Han¬
nover demselben einverleibt und dieser in drei neue Departe-
mente (des Nordens, der Nieder-Elbe und der Aller) ein¬
getheilt ward, einen bedeutenden Zuwachs. Diese eilf De¬
partements wurden aber wieder auf acht zurückgesetzt,
als, bei der Einverleibung Hollands und der Hansestädte
ins französische Reich (10 Dec. 1810) auch von dem Kö¬
nigreiche Westphalen der größere Theil der zuletzt ihm ein¬
verleibten Provinzen, und bedeutende Gebiete von seiner er¬
sten Landerausstattung, mit Frankreich selbst verbunden wurden.
Das Königreich Bayern, der erste und wichtigste
Staat innerhalb des Rheinbundes, erhielt am 1 Mai 1808
eine neue, der westphalischen nachgebildete, Verfas¬
sung*), die aber nicht ins öffentliche Leben trat. In An¬
gemessenheit zu derselben ward eine neue Vertretung der Na¬
tion eingerichtet, alle Leibeigenschaft, selbst der Gesinde-
zwang, aufgehoben, und der Staat (damals) in fünfzehn
Kreise eingetheilt. Nachdem aber, als Folge des Wiener
Friedens, die südliche Halste Tyrols mit dem Königreiche
Italien verbunden, im Westen und Norden die bayrische
Grenze durch Abtretung mehrerer Districte an Wirtcmberg
und Würzburg verändert, und dagegen das Fürstenthum
Bayreuth, Regensburg, Salzburg und Berch-
te s gaben, und das von Oestreich abgetretene Inn - und
H au sruckv i e rtel mit Bayern vereinigt worden war, er¬
hielt dieses Königreich durch Decret vom 23 Sepr. 1810
eine neue geographische Eintheilung in neun Kreise.
Eben so ward die Staatskraft des Königreiches Wir¬
te mberg durch die Erwerbungen im Reichsdeputations-
hauptschlusse, im Preßburger Frieden und im Wiener Frie¬
den bis auf eine Million und mehr als 300,000 Einwohner
erhöht; so wie durch ähnliche Erwerbungen die Bevölkerung
*) Sie steht in den Europ. Constitut. Th. 2, S. 132 ff.