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Achter Zeitraum. 
der», daS unter dem fortdauernden Drucke zur politischen 
Mündigkeit gereifte teutsche Volk dem Interesse deö aus¬ 
ländischen Protectors immer mehr entfremdet, und siegreich 
zerbrach cs die lang mit geheimem Grimme getragenen Fes- 
chlu, als Moskwa's Flammen den Zauber der Napoleonischen 
Siege gelöset hatten. Doch darf es nicht vergessen werden, 
daß, so unvollkommen und lückenvoll auch die Form des 
Rheinbundes war, er doch durch einige zeitgemäße Anord¬ 
nungen und Einrichtungen den Bedürfnissen des fortgeschrit¬ 
tenen teutschen Volkes entsprach. Dahin gehörte die gesetz¬ 
lich ausgesprochene G le i ch h e i t d er b ürg er l i ch e n R e ch- 
te, ohn e Rü cksi cht auf die verschiedenen kirchli- 
ch e n Bekenntnisse; das Aufhören der L e h n b a r- 
ke i t der teutschen Staaten, der Priesterherr- 
sch aft, und die Vereinigung aller teutschen Lander unter 
erblichen D»nascieen; das Verschwinden vieler veral¬ 
teten Formen und Streitigkeiten bei der Kaiserwahl und dem 
Vicariate; die Beseitigung der gefährlichen Trennung zwi¬ 
schen dem teutschen Süden und Norden; die Aufhebung der 
vormals üblichen Achtserklarungen, der Langsamkeit der 
Reichsprocesse und des Reichstages, der Ueberreste der Leib¬ 
et g e n s ch a ft, und der in so vielfacher Hinsicht die Staats¬ 
kraft Teutschlands lahmenden Zerstückelung des Reiches 
in mehr als 300 unmittelbare Gebiete. Daß man diese 
Vorzüge der neuen politischen Gestalt Teutschlands nicht 
übersehen hatte, bewies die Beibehaltung aller dieser Ver¬ 
hältnisse bei der spatem Bildung deö teutschen Bundes. 
723. 
Tcutschland seit dem Jahre 1812. 
Das nahe politische Ende des Rheinbundes war im 
Jahre 1812 nicht vorauszusehen, als nicht nur die Fahnen 
der sämmtlichen Fürsten des Rheinbundes dem großen Heere 
Napoleons nach Rußland folgten, wie er den zweiten 
polnischen Krieg*) begann, sondern auch, nach abge- 
') §. 694.
	        
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