Erster Zeitraum. 
j W 
54. 
Eintheilung des Landes. 
So wie das ägyptische Volk in Kasten zerfiel; so war 
das Land in Bezirke (Nomen) getheilt. Diese Einthci- 
lung war uralt, denn die Aegypter legen sie dem Sesostris 
bei, und sie erhielt sich bis in die Zeiten der Ptolemäer und 
Römer. Nothwendig mußte sich aber die Zahl und der Um¬ 
fang dieser Bezirke mehrmals bei den verschiedenen politischen 
Erschütterungen Aegyptens verändern. Man darf dabei an 
keine griechische oder römische Provinzeneintheikung denken; 
sie war in Aegypten von den Tempelbesitzungcn ab¬ 
hängig, so daß jede neue Niederlassung der Priesterkaste mit 
dem Gebiete, das diese Kaste einnahm, einen neuen Nomus 
bildete, der sich durch die nach seinen örtlichen Verhältnissen 
gestaltete äußere Form von den übrigen Nomen unterschied. 
Diese von der frühern Priesterhcrrschaft ausgehende Vezirks- 
eintheilung konnte nicht eher a ll g em e i n e L a n d e s e i u t h c i- 
lun g werden, als bis die einzelnen kleinen Staaten, die Ae¬ 
gypten umfaßte, zu Einem großen Reiche verbunden wurden. 
Das Verhältniß, in welchem der.König jedes kleinen 
ägyptischen Staates zu der Priesterkaste stand, mußte nach 
der Individualität des Königs, und nach den örtlichen Ver¬ 
hältnissen verschieden seyn; denn über einen erobernden und 
sieggewohnten König konnten die Priester unmöglich so viel 
vermögen, wie über schwache und friedliche Könige. Doch 
selbst über die Wahl, Ernennung und Folge der alten 
ägyptischen Könige kann nichts im Allgemeinen festgesetzt 
werden, weil sich Beispiele von Wahl, Erbfolge und 
Usurpation in dem langen Zeitraume bis auf des Psam- 
metichus Alleinherrschaft finden, wobei die Priesterkaste der, 
bei manchen Gelegenheiten wachsenden, Macht der Könige 
das Gleichgewicht hielt. 
55. 
Oberägypten. 
Theben scheint der älteste Staat in Aegypten gewesen 
zu seyn, und ganz Aegypten soll, nach dem Zeugnisse der
	        
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