4. T-il,
Die auswärtigen Angelegenheiten.
1. Ueberblick.
Die frühere Zersplitterung Deutschlands machte sich besonders 122
schmerzlich fühlbar in seinen Beziehungen zum Ausland, dem gegen¬
über es infolge des Mangels einer Zusammenfassung seiner Kräfte
zumeist zur Ohnmacht verurteilt war. Das ist anders geworden seit
Errichtung des Deutschen Reiches, welches nunmehr als achtungge¬
bietendes Ganzes anderen Staaten gegenübersteht und seinen Ange¬
hörigen den Schutz, deu sie vordem so schwer vermissen mußten, voll
zu gewähren vermag.
Die Verwaltung der auswärtigen Angelegenheiten ist fast aus- 122
schließlich Sache des Reichs? Sie untersteht dem Kaiser; insoweit
sich jedoch die mit fremden Staaten einzugehenden Verträge^ aus Ge-
genstände beziehen, die in das Gebiet der Reichsgesetzgebung fallen
(weil sie dem Reiche Lasten oder seinen Angehörigen Verpflichtungen
* Allerdings haben auch jetzt noch die Einzelstaaten das Recht, für ihre
Angelegenheiten im Anslande besondere diplomatische Vertreter (Gesandte)
zu bestellen und solche zu empfangen; doch ist diese Befugnis von geringer
praktischer Bedeutung, nachdem fast alle Verwaltungszweige, welche Be-
ziehungen zu auswärtigen Staaten bieten, auf das Reich übergegangen sind.
Ferner lassen auch jetzt noch die größeren deutschen Staaten sich
untereinander durch ständige Gesandte vertreten; denn wenn auch die
wichtigsten gemeinschaftlichen Angelegenheiten nunmehr der Reichsgesetz-
gcbung unterliegen, so sind doch noch aus manchen Gebieten Besprech¬
ungen und Unterhandlungen zwischen den einzelnen Bundesstaaten zu
pflegen. Es bekleiden daher viele Bundesratsbevollmächtigte zugleich das
Amt Zeines Gesandten ihres Bundesstaats beim preußischen Hos, und Preu-
tzen seinerseits unterhält bei den meisten deutschen Staaten besondere Ge¬
sandtschaften. Ebenso hat z. B. Baden einen Gesandten am bayerischen
und Württembergischen Hose.
'„Die Verträge werden entweder mit einem einzelnen Staate ab¬
geschlossen (Einzelverträge) oder zwischen einer größeren Anzahl
von Staaten (internationale Verträge!.