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Nachträge und Berichtigungen.
Verkehrs eine inäßige Verzinsung, wie sie schon in an¬
deren Ländern gewährt wird, eintreten kann.
Zum Postscheckverkehr wird jedermann zugelassen.
Zu Nr. 1011, Seite 320, Zeile 1 v. o. ist statt „des Erdäquators" zu
lesen: „eines durch die Pole der Erde gehenden größten
Kreises".
Zu Nr. 1141, Zeile 4 v. o. muß die Verweisung statt 882 heißen 822.
Zu Nr. 1185, Anin. 5 ist der zweite Halbsatz des ersten Satzes gu
ersetzen durch „sie ist jetzt wenigstens teilweise in einer
Güterwagengemeinschaft erreicht worden".
Zu Nr. 1191, Satz 2 ist als Anm. 7 a beizufügen:
Auf Grund einer mit den Vereinigten Staaten von
Nordamerika getroffenen. Vereinbarung betrügt feit
1. Januar 1909 für die auf dem direkten Seeweg aus-
zutanfchenden Briefe das Porto nur 10 Pf. für je
20 Gramm.
Zu Nr. 1192 ist Satz 3 zu ergänzen durch:
in größeren Städten bestehen besondere Telegra¬
phen- und Telephonämter.
Zu Nr. 1201: Satz 2 und 3 werden durch folgende Ausführungen
ersetzt:
Tiefe Ansprüche der Gemeinde auf Beitragsleistung
sind öffentliche Latten des Grundstücks und gehen im
Fall des Eigentnmswechfels auf den Erwerber des
Grundstücks über. Weil dem öffentlichen Recht ange¬
hörig, eignen sie sich nicht zur Eintragung in das
Grundbuch: sie werden deshalb in Verzeichnisse einge¬
tragen, zu deren Führung die Gemeinden verpflichtet
find. Tie Einsicht dieser Verzeichnisse ist jedermann
gebührenfrei gestattet.
Als Nr. 1240a ist einzuschalten:
Das Verständnis für die Bedeutung unseres Kolo¬
nialbesitzes hat sich in weiten Kreisen des deutschen
Volkes nur langsam entwickelt. Welch große Bedeu¬
tung ihm jetzt zugemessen wird, zeigt die Errichtung
verschiedenartiger Lehranstalten, in denen alle, die ihr
Beruf in die Kolonien führt, die hierfür nötigen prak¬
tischen Kenntnisse sich aneignen können. Wohl die be¬
deutendste dieser Art ist das am 20. Oktober 1908