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Nachträge und Berichtigungen. 
Verkehrs eine inäßige Verzinsung, wie sie schon in an¬ 
deren Ländern gewährt wird, eintreten kann. 
Zum Postscheckverkehr wird jedermann zugelassen. 
Zu Nr. 1011, Seite 320, Zeile 1 v. o. ist statt „des Erdäquators" zu 
lesen: „eines durch die Pole der Erde gehenden größten 
Kreises". 
Zu Nr. 1141, Zeile 4 v. o. muß die Verweisung statt 882 heißen 822. 
Zu Nr. 1185, Anin. 5 ist der zweite Halbsatz des ersten Satzes gu 
ersetzen durch „sie ist jetzt wenigstens teilweise in einer 
Güterwagengemeinschaft erreicht worden". 
Zu Nr. 1191, Satz 2 ist als Anm. 7 a beizufügen: 
Auf Grund einer mit den Vereinigten Staaten von 
Nordamerika getroffenen. Vereinbarung betrügt feit 
1. Januar 1909 für die auf dem direkten Seeweg aus- 
zutanfchenden Briefe das Porto nur 10 Pf. für je 
20 Gramm. 
Zu Nr. 1192 ist Satz 3 zu ergänzen durch: 
in größeren Städten bestehen besondere Telegra¬ 
phen- und Telephonämter. 
Zu Nr. 1201: Satz 2 und 3 werden durch folgende Ausführungen 
ersetzt: 
Tiefe Ansprüche der Gemeinde auf Beitragsleistung 
sind öffentliche Latten des Grundstücks und gehen im 
Fall des Eigentnmswechfels auf den Erwerber des 
Grundstücks über. Weil dem öffentlichen Recht ange¬ 
hörig, eignen sie sich nicht zur Eintragung in das 
Grundbuch: sie werden deshalb in Verzeichnisse einge¬ 
tragen, zu deren Führung die Gemeinden verpflichtet 
find. Tie Einsicht dieser Verzeichnisse ist jedermann 
gebührenfrei gestattet. 
Als Nr. 1240a ist einzuschalten: 
Das Verständnis für die Bedeutung unseres Kolo¬ 
nialbesitzes hat sich in weiten Kreisen des deutschen 
Volkes nur langsam entwickelt. Welch große Bedeu¬ 
tung ihm jetzt zugemessen wird, zeigt die Errichtung 
verschiedenartiger Lehranstalten, in denen alle, die ihr 
Beruf in die Kolonien führt, die hierfür nötigen prak¬ 
tischen Kenntnisse sich aneignen können. Wohl die be¬ 
deutendste dieser Art ist das am 20. Oktober 1908
	        
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