Vorwort
Immer allgemeiner bricht sich die Ueberzeugung von der Unzu¬
länglichkeit der heutigen staatsbürgerlichen Bildung und Erziehung
unseres Volkes Bahn. Immer deutlicher wird die Erkenntnis, daß eine
verständige Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte, eine fruchtbare
Mitarbeit des Volkes bei der Rechtspflege, wie bei der Staats- und der
Selbstverwaltung zur notwendigen Voraussetzung hat die Kenntnis
von den Grundzügen unseres Rechtslebens, von der Bedeutung, den
Einrichtungen und der Verwaltung des Staates und von den natür¬
lichen Gesetzen, welche das Wirtschaftsleben beherrschen. Immer lauter
wird daher das Verlangen, daß die Schule (dem Beispiele anderer
Länder folgend) die dankbare Aufgabe übernehme, die Jugend in
das Verständnis des heutigen öffentlichen Lebens einzuführen. Han¬
delt es sich doch hierbei nicht um tiefgründige politische Weisheiten,
für welche die Jugend noch nicht reif wäre, sondern um grund¬
legende, elementare Kenntnisse, welche jedem, der seine Pflichten als
Staatsbürger richtig erfüllen will, so notwendig sind, wie im bür-
gerlichen Leben das Lesen, Schreiben und Rechnen.
Man darf dankbar anerkennen, daß unsere Regierungen diesen
Bestrebungen im allgemeinen Wohlwollen und Verständnis entgegen¬
bringen. Um aber weiter zu gelangen, wird zunächst erforderlich
sein, den praktischen Nachweis dafür zu erbringen, daß der dem all¬
gemeinen Verständnis zu erschließende umfangreiche Stofs einer rich¬
tigen Begrenzung und einer einfachen, leichtfaßlichen Darstellung zu¬
gänglich ist. Erst wenn brauchbare Hilfsmittel für die Schule geschaf¬
fen sind, wird man auf eine Einführung des neuen Unterrichtsstoffes
hoffen dürfen.
Aus diesen Erwägungen heraus entstand die vorliegende, für den
Gebrauch in Baden bestimmte Arbeit. Sie veranlaßten zugleich der.
Verfasser, sich zum Zweck der Herausgabe gleichartiger Bearbeitungen