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vi. Ufr Zchmbunlkmchl im drillen Schuljahre.
A. Iiet.
Die „Allgemeinen Bestimmungen vom 15. Oktober 1872" sagen
darüber folgendes für diese Stnfe: „Auf der Mittelstufe der Schule
mit einem oder zwei Lehrern, sowie in den Mittelklassen der mehr-
klassigen Schule werden für die Übung im Schreiben besondere Schreib¬
stunden eingerichtet. Ziel des Unterrichts ist die Aneignung einer-
sauberen, deutlichen und gewandten Schrift in allen, auch in schnell
gefertigten Schriftsätzen.
Die Resultate eines guten Unterrichts müssen demnach in allen
Heften der Schüler zum Vorschein kommen."
Rach diesen Bestimmungen tritt also der eigentliche Schreibunterricht
in der Volksschule erst auf der Mittelstufe auf, während in der
Mittelschule bereits ans der Unterstufe, im zweiten Schuljahr, oft
sogar schon im zweiten Semester des e r st e n Schuljahres damit be¬
gonnen wird.
Über allgemeine Grundsätze rc. des Schreibunterrichts lese man in
Seidels zweitem Schuljahr nach.
B. Aang und Stoff.
Im dritten Schuljahr wird geübt: „Schreiben in liniierten Heften.
Nach den Vorübungen, welche stets auf einem Blatte oder
im Diarium vorzunehmen sind, das kleine oder große Alphabet der
deutschen Kurrentschrift nebst den arabischen Ziffern", Anwendung der
Buchstabenformen in Wörtern, zuletzt in Sätzen, Sprichwörtern und
Sentenzen.
Genetische Stufenfolge.
I. Von Ostern bis zu den Sommerferien:
A. Das kleine Alphabet, und zwar
1. die Grundbuch st aben:
a) mit dem Grundstrich: i, n, m, u, ü, e. e.
b) mit dem unteren Halbbogen: o, ö, n, ä.
c) mit dem oberen Halbbogen: v, w, r.