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Mil ein jedes Mitglied der bürgerliden Sefelchaft
etwas zu den Bedürfuiffen derfelben beizutragen Hat, der
Haugvater aber ein Mitglied einer folchen Sefeilfhaft if,
fo muß €$ ihr nicht ‚genug ‚fen, alles, was zu feinem
yofhofrftigen Unterhalte geböret, zu erwerben: fondern er
muß auch auf dasjenige Sedacht feyn, mager zum Deßten
des gemeinen Wefens ar die DbrigFeit abzugeben hat.
Der- Hausvater muß ferner befergt feynin den Stand
zu Fommen, daß er feinen Kindern, feinen Freunden, mb
den Armen etwas geben; Fönue,
Er muß audy etwas zu erüßrigen fuchen, damit er
feine Nahrung verbeffern. Fann, Endlich muß er Semtüs
het feyn, eins zurüc zu Jegen, damit er bei gähen Uns
glücksfällen, bei Krankheiten, und in (einem Alter etwas
zuzufeßen Habe,
; Die Woficht des Ermwerbens; oder durch feine Arbeit
fiß und den Seinigen, das Nöthige zu verdienen, if zwar
jedem Stande gemein allein. die Mittel zu Erlangung
diefer Ubficht find bei Perfonen von verfhiedenem Stande
werfchieden; denn ber Reiche und Boruchme muß anders
Haushalten, als der \arıne und geringe Mann. Der. Lands
mann wirchfhaftet. anders, alg der Künfiler und Hands
werFemanıt, und noch anders mirfhi haftet der Kaufmann,
der Beamte. Indefjen gibt e8 allgemeine Srundfäge,
danach man fi in allen Ständen richten muß, und Diele
find eg, die bier follen gelehret merden,
Drittes: HauptfAuck,
Was erfodert werde, um wohl Haus zu Halten,
‚oder zu. wirch(haften.
Zu Haushalten geböret ein Wermögen; durch deffen
guten Gebrauch‘ und. gehörige Verwaltung ermwirbe
man das; mas zum Unterhalte nöthig if, ;
; ; CDS ; Was