Post und Telegraphie 
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noch Portobefreiungen und Portovergünstigungen für Sendungen an 
Militärpersonen. 
Der P o st v e r k e h r der bayerischen öffentlichen 125z 
Behörden und Organe ist darnach grundsätzlich portopflichtig. Um 
aber den Behörden und Organen das Abfertigungsgeschäft zu er¬ 
leichtern, werden bei Sendungen der Zivilstaatsverwaltungen mit 
Ausnahme der Staatseisenbahnverwaltung die Postgebühren in der 
Regel nicht einzeln entrichtet, sondern die Sendungen werden unfran¬ 
kiert zur Post gegeben, dafiir aber entrichten die anderen Verwal¬ 
tungen Baufchbeträge an die Postverwaltung. Es besteht sogenannte 
Portoablösung. 
d. Bauwesen, Wege- und Wasierrecht. 
1. Die Behörden? 
a. Die oberste Leitung des Staatsbauwesens, des Straßen- und 1254 
des Wasserwesens obliegt in Bayern dem Ministerium des Innern. 
Bei diesem ist zu diesem Zwecke eine besondere Abteilung, die 
Ober st e Baubehörde, gebildet. Sie hat die Flußkarten und 
die Beschreibungen der Verhältnisse der Straßen-, Brücken-.und Land¬ 
bauten (die Straßen-, Brücken- und Landbaukataster) zu führen, die 
Dienstinstrnktionen für das Staatsbailwesen auszuarbeiten, alle 
Gegenstände technischer und finanzieller Art auf dem Gebiet des 
Straßen-, Brücken-, Wasser- und Hochbauwesens, die sich bei den 
sämtlichen Zivilstaatsministerien ergeben? zu bearbeiten, endlich den 
gesamten Staatsbaudienst zu überwachen. Zur Erledigung von An¬ 
gelegenheiten, die der Ausnützung der Wasserkräfte dienen, ist bei 
der Obersten Baubehörde eine besondere Wasserkraft-Abtei¬ 
lung errichtet, die sich auch mit der Abgabe von Gutachten über die 
Ausnützung von Wasserkräften durch Private befaßt. 
* Wer in Bayern Anstellung im höheren Staatsbaudienst 
finden will, muß ein humanistisches oder ein Realgymnasium oder eine 
bayerische Oberrealschule absolviert, an der Technischen Hochschule den für 
Hochbau- und Jngenieurwissenschasten vorgeschriebenen Unterricht besucht 
und die Diplomprüfung (Absolutorialprüfung) mindestens mit der Note 3 
bestanden haben, zwei Jahre bei Staatsbaubehörden praktisch tätig gewesen 
sein — mit der Genehmigung der Obersten Baubehörde kann ein Teil der 
Praxis auch bei Kreis- und Gemeindebauten genommen werden — und 
endlich die praktische Staatsprüfung bestanden haben. Diese wird alljährlich 
bei der Obersten Baubehörde, und zwar zum Teil mit besonderen Ausgaben 
für die Kandidaten des Landbaufachs und des Jngenieurfachs abgehalten. 
* Eine Einschränkung besteht für die Vcrkehrsverwaltung.
	        
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