Steuern
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bezieht 2J/2 Prozent Provision für den Verkauf der
Wechselstempelmarken.
Eigentliche Verkehrssteuern sind auch die sogenann- Rcichsstcm-
ten Reichsstempelabgaben im engern Sinn. Hier- pclabgabcn
von werden betroffen: Aktien, Renten und Schuldver- ^ g.
schreibungen, die des Reichs und der Bundesstaaten
ausgenommen, mit einer einmaligen Abgabe, der so¬
genannten Emissionssteuer von 1 bis 5 %0; ferner
Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte über auslän¬
dische Banknoten, ausländisches Geld, in- und aus¬
ländische Wertpapiere, sowie über börsenmäßig gehan¬
delte Waren, d. h. solche Waren, für die Terminpreise
an der Börse notiert werden, deren Usancen für das
Geschäft maßgebend sind, die sogenannte Börsen¬
steuer, mit dem Satze von 1j10 und 2/10°/00; endlich
Lotterielose mit 5°/„.
Eine wesentliche Erhöhung der Steuersätze für die
Börsensteuer und die Lotterielose steht unmittelbar
bevor.
Auch von diesen Reichsstempelsteilern, ausgenom¬
men für die Lose der Staatslotterien, gebühren den
Einzelstaaten 2 Prozent für Erhebungskosten; der Rein¬
ertrag ist aber ebenso wie bei den S. 250 und 253
erwähnten Reichssteuern an die einzelnen Bundes¬
staaten zu überweisen.
Alle bisher besprochnen indirekten Steuern machen Steucr-
eine sehr sorgfältige, durch strenge Strafandrohungen kontrollc
unterstützte Kontrolle durch die Steuerverwaltung
notwendig, die sich bei den Verbrauchssteuern bis zur
steten und unmittelbaren Ailfsicht der steuerpflichtigen
Betriebe, bei den Stempelsteuern bis zur Durchsicht
von Schriftstücken bei den Aktiengesellschaften und
öffentlichen Bankanstalten erstreckt.
Das den Einzel st aaten verbliebne Gebiet der in- 2. Stcucrn
direkten Besteuerung ist, soweit es die Verbrauchssteuern der Eiuzel-
betrifft, sehr beschränkt. Die bereits vom Reiche be- - _