Full text: Deutsche Bürgerkunde

Steuern 
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bezieht 2J/2 Prozent Provision für den Verkauf der 
Wechselstempelmarken. 
Eigentliche Verkehrssteuern sind auch die sogenann- Rcichsstcm- 
ten Reichsstempelabgaben im engern Sinn. Hier- pclabgabcn 
von werden betroffen: Aktien, Renten und Schuldver- ^ g. 
schreibungen, die des Reichs und der Bundesstaaten 
ausgenommen, mit einer einmaligen Abgabe, der so¬ 
genannten Emissionssteuer von 1 bis 5 %0; ferner 
Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte über auslän¬ 
dische Banknoten, ausländisches Geld, in- und aus¬ 
ländische Wertpapiere, sowie über börsenmäßig gehan¬ 
delte Waren, d. h. solche Waren, für die Terminpreise 
an der Börse notiert werden, deren Usancen für das 
Geschäft maßgebend sind, die sogenannte Börsen¬ 
steuer, mit dem Satze von 1j10 und 2/10°/00; endlich 
Lotterielose mit 5°/„. 
Eine wesentliche Erhöhung der Steuersätze für die 
Börsensteuer und die Lotterielose steht unmittelbar 
bevor. 
Auch von diesen Reichsstempelsteilern, ausgenom¬ 
men für die Lose der Staatslotterien, gebühren den 
Einzelstaaten 2 Prozent für Erhebungskosten; der Rein¬ 
ertrag ist aber ebenso wie bei den S. 250 und 253 
erwähnten Reichssteuern an die einzelnen Bundes¬ 
staaten zu überweisen. 
Alle bisher besprochnen indirekten Steuern machen Steucr- 
eine sehr sorgfältige, durch strenge Strafandrohungen kontrollc 
unterstützte Kontrolle durch die Steuerverwaltung 
notwendig, die sich bei den Verbrauchssteuern bis zur 
steten und unmittelbaren Ailfsicht der steuerpflichtigen 
Betriebe, bei den Stempelsteuern bis zur Durchsicht 
von Schriftstücken bei den Aktiengesellschaften und 
öffentlichen Bankanstalten erstreckt. 
Das den Einzel st aaten verbliebne Gebiet der in- 2. Stcucrn 
direkten Besteuerung ist, soweit es die Verbrauchssteuern der Eiuzel- 
betrifft, sehr beschränkt. Die bereits vom Reiche be- - _
	        
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