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Sachsen-Weimar-Eisenach: Großherzogtum. Haus Wettin,
Ernestinische Linie. Staatsministerinm mit drei Abteilungen. Landtag
1 Kammer von 33 Abgeordneten (5 der größeren Grundbesitzer, 5 der
Höchstbesteuerten, 23 in allgemeiner, indirekter Wahl gewählt). 5 Ver¬
waltungsbezirke unter Direktoren.
M e ck l e n b u r g - S t r e l itz: Großherzogtum. Obotritisches Fürstenhaus.
Landstände mit Mecklenburg-Schwerin gemeinsam.
Sachsen-Meiningen: Herzogtum. Haus Wettin, Ernestinische
Linie. Staatsministerium mit drei Ministerien. — Landtag 1 Kammer
von 24 Abgeordneten in geheimer, direkter Wahl auf 6 Jahre gewählt
(davon 8 Vertreter der größten Grundbesitzer und der Höchstbesteuerten).
Anhalt: Herzogtum. Haus der Askanier. Staatsministerium. —
Landtag 1 Kammer von 36 Abgeordneten (2 vom Herzog ernannt, die
übrigen in geheimer, indirekter Wahl auf 6 Jahre gewählt — 8 von den
meistbesteuerten Grundbesitzern, 2 von den meistbesteuerten Handels- und
Gewerbetreibenden, 14 von den Städten und 10 vom platten Lande,
5 Kreise (Kreisdirektoren).
Sachsen-Coburg und Gotha: Herzogtum. Haus Wettin,
Ernestinische Linie. Staatsministerium. Für gemeinschaftliche Angelegen¬
heiten gemeinschaftlicher Landtag beider Herzogtümer, abwechselnd in Coburg
und in Gotha. Die Abgeordneten (11 für Coburg, 19 für Gotha) in
indirekter Wahl auf 4 Jahre gewählt.
Sachsen-Alten bürg: Herzogtum. Haus Wettin, Ernestinische
Linie. Staatsministerium. — Landtag 1 Kammer von 30 in direkter Wahl
auf 3 Jahre gewählten Abgeordneten (9 von den Höchstbesteuerten, die
anderen von den Städten und dem platten Lande gewühlt). 3 Landrats¬
ämter unter Landräten.
Lippe: Fürstentum. Haus Lippe. Staatsministerium. — Landtag
1 Kammer von 21 Abgeordneten — 7 von den Höchstbesteuerten, 7 von
den geringer Besteuerten, 7 von den am geringsten Besteuerten —, in ge¬
heimer, direkter Wahl auf 4 Jahre gewählt.
Waldeck: Fürstentum. Haus Waldeck. Die Verwaltung ist seitdem
1. Januar 1868 auf Preußen übergegangen. Der Fürst hat nur das Be¬
gnadigungsrecht und die Verwaltung des Konsistoriums behalten. Der
Landesdirektor und die übrigen Beamten werden von Preußen ernannt.
Landtag 1 Kammer von 15 in indirekter Dreiklassenwahl auf 3 Jahre gewählt.
Schwarzburg-Rudolstadt: Fürstentum. Haus Schwarzburg.
Ministerium — Landtag 1 Kammer von 16 Abgeordneten (4 durch die
Höchstbesteuerten und 12 durch geheime, direkte Wahl auf 3 Jahre gewählt.
3 Landratsämter unter Landräten.
Schwarzburg-Sondershausen. Fürstentum. Haus Schwarz¬
burg (aussterbende Linie). Ministerium — Landtag 1 Kammer von
18 Abgeordneten (6 vom Fürsten auf Lebenszeit ernannt, 6 durch die