Full text: Deutsche Bürgerkunde und Volkswirtschaftslehre

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Sachsen-Weimar-Eisenach: Großherzogtum. Haus Wettin, 
Ernestinische Linie. Staatsministerinm mit drei Abteilungen. Landtag 
1 Kammer von 33 Abgeordneten (5 der größeren Grundbesitzer, 5 der 
Höchstbesteuerten, 23 in allgemeiner, indirekter Wahl gewählt). 5 Ver¬ 
waltungsbezirke unter Direktoren. 
M e ck l e n b u r g - S t r e l itz: Großherzogtum. Obotritisches Fürstenhaus. 
Landstände mit Mecklenburg-Schwerin gemeinsam. 
Sachsen-Meiningen: Herzogtum. Haus Wettin, Ernestinische 
Linie. Staatsministerium mit drei Ministerien. — Landtag 1 Kammer 
von 24 Abgeordneten in geheimer, direkter Wahl auf 6 Jahre gewählt 
(davon 8 Vertreter der größten Grundbesitzer und der Höchstbesteuerten). 
Anhalt: Herzogtum. Haus der Askanier. Staatsministerium. — 
Landtag 1 Kammer von 36 Abgeordneten (2 vom Herzog ernannt, die 
übrigen in geheimer, indirekter Wahl auf 6 Jahre gewählt — 8 von den 
meistbesteuerten Grundbesitzern, 2 von den meistbesteuerten Handels- und 
Gewerbetreibenden, 14 von den Städten und 10 vom platten Lande, 
5 Kreise (Kreisdirektoren). 
Sachsen-Coburg und Gotha: Herzogtum. Haus Wettin, 
Ernestinische Linie. Staatsministerium. Für gemeinschaftliche Angelegen¬ 
heiten gemeinschaftlicher Landtag beider Herzogtümer, abwechselnd in Coburg 
und in Gotha. Die Abgeordneten (11 für Coburg, 19 für Gotha) in 
indirekter Wahl auf 4 Jahre gewählt. 
Sachsen-Alten bürg: Herzogtum. Haus Wettin, Ernestinische 
Linie. Staatsministerium. — Landtag 1 Kammer von 30 in direkter Wahl 
auf 3 Jahre gewählten Abgeordneten (9 von den Höchstbesteuerten, die 
anderen von den Städten und dem platten Lande gewühlt). 3 Landrats¬ 
ämter unter Landräten. 
Lippe: Fürstentum. Haus Lippe. Staatsministerium. — Landtag 
1 Kammer von 21 Abgeordneten — 7 von den Höchstbesteuerten, 7 von 
den geringer Besteuerten, 7 von den am geringsten Besteuerten —, in ge¬ 
heimer, direkter Wahl auf 4 Jahre gewählt. 
Waldeck: Fürstentum. Haus Waldeck. Die Verwaltung ist seitdem 
1. Januar 1868 auf Preußen übergegangen. Der Fürst hat nur das Be¬ 
gnadigungsrecht und die Verwaltung des Konsistoriums behalten. Der 
Landesdirektor und die übrigen Beamten werden von Preußen ernannt. 
Landtag 1 Kammer von 15 in indirekter Dreiklassenwahl auf 3 Jahre gewählt. 
Schwarzburg-Rudolstadt: Fürstentum. Haus Schwarzburg. 
Ministerium — Landtag 1 Kammer von 16 Abgeordneten (4 durch die 
Höchstbesteuerten und 12 durch geheime, direkte Wahl auf 3 Jahre gewählt. 
3 Landratsämter unter Landräten. 
Schwarzburg-Sondershausen. Fürstentum. Haus Schwarz¬ 
burg (aussterbende Linie). Ministerium — Landtag 1 Kammer von 
18 Abgeordneten (6 vom Fürsten auf Lebenszeit ernannt, 6 durch die
	        
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