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Müller? Ls sind doch viele weggezogen von hier und andere hierher¬
gezogen, die nicht hier geboren sind? Ganz recht, man muß sich aber
auch beim Lin- und Wegzug nach und von einer Gemeinde polizeilich
an- und abmelden. Ihr seht, es wird über jeden Bürger, auch über
jeden von euch genau Buch geführt, es kommt keiner abhanden, geht
keiner verloren.
Außerdem muß jeder, der militärpflichtig wird — also in welchen:
Kalenderjahr, wann er welches Lebensalter erreicht? — sich in der Zeit
vom l5. Januar bis j. Februar zur Rekrutierungsstammrolle bei der
Obrigkeit seines Wohnortes oder, wenn er keinen dauernden Wohnort
hat, seines Geburtsortes melden.
wenn er aber krank oder verreist ist? Dann müssen ihn seine
Litern, Meister, Arbeitgeber usw. melden.
wenn er aber nach der Anmeldung seinen Wohnsitz verändert?
Dann muß er sich innerhalb dreier Lage ab- und anmelden. Das
Gesagte noch einmal zusammensassen und zwar nach der zeitlichen Reihen¬
folge, die ihr euch merken könnt an den Worten: Militärpflicht, Melde¬
pflicht, Gestellungspflicht!
was für Zettel tragen die Rekruten gewöhnlich an ihren Mützen
befestigt? was bedeutet das Losen und die Losnngsnummer? (wie
viel Rekruten jeder Bezirk zu stellen hat, ist vom Rriegsministerium be¬
stimmt; ist die Zahl der Militärtanglichen größer als der Bedarf, so
werden die mit hoher Losnummer als überzählig zurückgestellt; früher
kam eine größere Anzahl ganz frei.)
Ans Grund dieser ersten Musterung gewinnt die Militärbehörde
einen allgemeinen Ueberblick und ordnet (klassifiziert) die Leute, wer
zweifellos tauglich ist, wer mehr oder minder tauglich ist, wer zurück¬
zustellen ist, weil er z. B. der einzige Lrnährer einer hilflosen Familie
ist, zu welcher Truppengattung die Leute brauchbar und zu überweisen
sind. All das wird in einer zweiten Musterung entschieden, die man
gewöhnlich wie nennt? (Generalmusterung.)
wann rücken die Rekruten denn gewöhnlich ein zum Militär¬
dienst? Muß jeder dienen, abgesehen von den Frauen natürlich?
Richtig, abgesehen also auch von den körperlich Untauglichen! katho¬
lische Geistliche brauchen nicht zu dienen; ja, so kann man es aus¬
drücken, die gesetzliche Fassung lautet etwas umständlicher: Theologie¬
studierende römisch-katholischer Konfession können sich bis zu ihrem
7. Militärjahr — also bis zu welchen: Lebensalter? —- zurückstellen