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lauen, traben sie dann die Subdiakonatsweihe empfangen, so bleiben sie
vom Dienst mit der Waffe befreit.
Weiß einer, wer noch befreit ist? (Die Mitglieder der regierenden
Fürstenhäuser und die ehemaligen Standesherrn). Machen sie viel Ge¬
brauch von dieser Befreiung? Welches andere Vorrecht der Standes¬
herrn und Prinzen haben wir schon kennen gelernt? Denkt an die
Landesvertretung! (Sitz in der ersten Kammer.)
Wer ist wegen Unwürdigkeit vom Militärdienst ausgeschlossen?
(Wer mit entehrenden Strafen, Zuchthaus, belegt ist und die bürger¬
lichen Ehrenrechte verloren hat.) Warum diese Bestimmung?
Gliederung.
Anknüpfung an eine Musterung, Rekrutierung, amtliche Auf-
forderung zur Anmeldung zur Stammrolle.
Ausführung:
(. Militärpflicht vom (. Zanuar des 20. Lebensjahres.
2. Anmeldepflicht zur Stammrolle vom (5. Januar bis (. Februar
des ersten Zahres der Militärpflicht.
Zurückstellung der Einjährig-Freiwilligen vor dem Eintritt
ins militärpflichtige Alter.
5. Gestellungspflicht zur Musterung im Frühjahr.
Recht zur Losung.
5. Entscheidung in der Generalmusterung vom Mai ab.
6. Dienstantritt: Mitte Oktober.
16. Dienstpflicht und Wehrpflicht.
Die Rekruten sind eingerückt; heute werden sie das erste Rial von
ihren Unteroffizieren ausgeführt; oder heute haben sie ihren ersten freien
Vlusgehtag, es ist Bnß- und Bettag, (7. November, heute find |ie ver¬
eidigt worden.
Oder: bfeute wimmelt es aber in den Straßen von entlassenen
Soldaten, alle haben ein Spazierstöckchen in der bsand, womöglich mit
einer Ouaste umwunden, eine Militärmütze ans und singen aus voller
Rehle: Es lebe der Reservemann. Dichtgcfüllte Eisenbahnzüge bringen
sie ihrer bseimat zu. Sind die Leute jetzt militärfrei? Au welcher
Truppenart entlassen? Wie lange haben sie gedient?