Full text: Bürgerkunde in Lehrproben für den Schulunterricht

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lauen, traben sie dann die Subdiakonatsweihe empfangen, so bleiben sie 
vom Dienst mit der Waffe befreit. 
Weiß einer, wer noch befreit ist? (Die Mitglieder der regierenden 
Fürstenhäuser und die ehemaligen Standesherrn). Machen sie viel Ge¬ 
brauch von dieser Befreiung? Welches andere Vorrecht der Standes¬ 
herrn und Prinzen haben wir schon kennen gelernt? Denkt an die 
Landesvertretung! (Sitz in der ersten Kammer.) 
Wer ist wegen Unwürdigkeit vom Militärdienst ausgeschlossen? 
(Wer mit entehrenden Strafen, Zuchthaus, belegt ist und die bürger¬ 
lichen Ehrenrechte verloren hat.) Warum diese Bestimmung? 
Gliederung. 
Anknüpfung an eine Musterung, Rekrutierung, amtliche Auf- 
forderung zur Anmeldung zur Stammrolle. 
Ausführung: 
(. Militärpflicht vom (. Zanuar des 20. Lebensjahres. 
2. Anmeldepflicht zur Stammrolle vom (5. Januar bis (. Februar 
des ersten Zahres der Militärpflicht. 
Zurückstellung der Einjährig-Freiwilligen vor dem Eintritt 
ins militärpflichtige Alter. 
5. Gestellungspflicht zur Musterung im Frühjahr. 
Recht zur Losung. 
5. Entscheidung in der Generalmusterung vom Mai ab. 
6. Dienstantritt: Mitte Oktober. 
16. Dienstpflicht und Wehrpflicht. 
Die Rekruten sind eingerückt; heute werden sie das erste Rial von 
ihren Unteroffizieren ausgeführt; oder heute haben sie ihren ersten freien 
Vlusgehtag, es ist Bnß- und Bettag, (7. November, heute find |ie ver¬ 
eidigt worden. 
Oder: bfeute wimmelt es aber in den Straßen von entlassenen 
Soldaten, alle haben ein Spazierstöckchen in der bsand, womöglich mit 
einer Ouaste umwunden, eine Militärmütze ans und singen aus voller 
Rehle: Es lebe der Reservemann. Dichtgcfüllte Eisenbahnzüge bringen 
sie ihrer bseimat zu. Sind die Leute jetzt militärfrei? Au welcher 
Truppenart entlassen? Wie lange haben sie gedient?
	        
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