Bergbau
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perschaftsrecht und Selbstverwaltung, unter einem Knappschafts-
Vorstand.
Der Bergbau hat in Rheinland-Westfalen und Oberschlesien 1047
seinen Hauptsitz. Tie dort gewonnene Steinkohle ist die Grundlage
der deutschen Industrie geworden. Braunkohle wird in der Mark
Brandenburg, Provinz Sachsen und in der Rheiuproviuz in großem
Umfange gewonnen und hauptsächlich zur Brikettsabrikatiou ver¬
wendet. Tie äußerst wertvollen und nur in Deutschland vorhandenen
Kalisalze finden sich in der Norddeutschen Tiefebene und liefern
der Landwirtschaft ein wichtiges Düngemittel. Steinsalz ist be¬
sonders in der Provinz Sachsen vertreten. Silber und Blei wird
namentlich im Harz noch mit Erfolg zutage gefordert. Bedeutend ist
die Gewinnung von Zinkerzen, in Schlesien und in der Rhein-
provinz. Dagegen entspricht die Förderung von Eisenerzen nicht
mehr dem Bedarf des Reiches; es müssen Eisenerze aus Schweden
und Spanien eingeführt werden. Fundgruben von Eisen sind West¬
falen, Rheinprovinz, Schlesien und Sachsen. Kupfer wird haupt¬
sächlich in der Provinz Sachsen (Mansfelder Werke) und im Harz
gewonnen.
Das Recht zur Gewinnung von Bernstein ist in Ost- und
Westpreußen Staatsregal.
7. Kapitel.
Dcw Gewerbe.
I. Begriff des Gewerbes. Die Verwaltung des Gewerbewesens.
Während die Land- und Forstwirtschaft, der Bergbau, die Jagd 1048
und die Fischerei daraus gerichtet sind, der Natur die für die mensch¬
liche Wirtschaft dienenden Roherzeuguisse abzugewinnen, befassen sich
die Gewerbe^ mit der weiteren Verarbeitung dieser Erzeugnisse;
sie bilden also gewissermaßen das Mittelglied zwischen der sog. Ur-
erzeugung und dem den Umsatz der Güter vermittelnden Handel (s.
Nr. 876). Die gesamte gewerbliche Tätigkeit eines Landes oder
irgend eines räumlich begrenzten Gebiets nennt nian seine I n -
d u st r i e.
Seine gesetzliche Regelung hat das Gewerbewesen int weiteren 1049
Sinne hauptsächlich durch ein umfassendes, wiederholt geändertes
1 Im weitesten Sinne versteht man unter Gewerbe nicht nur die obengenannte
industrielle Erwerbstätigkeit, sondern überhaupt jede auf Erwerb gerichtete Be-
rufstätigkeit; in diesem Sinne spricht man daher auch von einem Landwirtschafts-
gewerbe, einem Handelsgewerbe usw.