Full text: Von deutscher Art und Arbeit (1)

218 3. Die auswärtigen Verbindungen und Vertretungen des Staates. 
Die auswärtigen Verbindungen und Vertretungen 
des Staates 
Je enger die Beziehungen der Völker zueinander werden, desto wich— 
tiger werden die Mittel gegenseitiger Verständigung, desto notwen— 
diger wird es, die Interessen durch eine gegenseitige dauernde per— 
sönliche Vertretung wahrnehmen zu lassen. Während im Altertum und 
noch in unserem Mittelalter die Beziehungen zwischen den Nationen 
nur in einzelnen gegebenen Fällen durch besondere gelegentliche Ge— 
sandtschaften gepflegt wurden, hat die moderne Verkehrsentwicklung 
etwa im 16. Jahrhundert zu der Einrichtung ständiger Gesandt— 
schaften geführt, zuerst seitens des Papstes und der Republik Venedig. 
Seitdem ist allmählich die Einrichtung solcher Gesandtschaften an allen 
wichtigen ausländischen Regierungssitzen eine allgemeine Aufgabe aller 
größeren Staaten geworden; sie bilden in enger Verbindung mit einer 
heimischen Zentrale (meist dem „Ministerium der Auswärtigen 
Angelegenheiten) einen Organismus, dem die Pflege der auswär— 
tigen Politik obliegt, und dessen Vertreter Diplomaten genannt wer— 
den. Ihr Wirkungskreis ist die Regelung der politischen, rechtlichen 
und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den verschiedenen souveränen 
Staaten. Je vielseitiger und verwickelter diese Beziehungen werden, 
desto mehr gestaltet sich auch der diplomatische Dienst zu einer be— 
sonderen Wissenschaft und Kunst. Während noch ein Talleyrand die 
Sprache im Dienste der Staatskunst als die Kunst bezeichnete, seine 
Gedanken zu verbergen, ist in der Neuzeit besonders auch unter dem 
Einflusse Bismarcks die Diplomatie aus dieser Sphäre der Täuschung 
und der gegenseitigen Übervorteilung zu einem positiv wirkenden staats— 
männischen Berufe erhoben worden, dessen Ausübung eine genaue 
Renntnis und Beherrschung der kulturellen, historischen, staatlichen, 
rechtlichen und ökonomischen Verhältnisse der verschiedenen Länder vor— 
aussetzt, daneben auch gesellschaftliche Bildung und feine Umgangs— 
formen. Diese letzteren Erfordernisse sind wohl auch ein Grund, warum 
zumal in monarchischen Staaten bisher vorzugsweise Adelige zu diesem 
Dienste herangezogen wurden; doch treten mehr und mehr auch in diesem 
Fache neben der sozialen Stellung das Wissen und die geschäftliche Tüch— 
tigkeit in den Vordergrund. Durch die ganze internationale Entwick—
	        
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