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Banken und Bankgeschäfte 
Ende Juni 1914 auf 95 831, der Gesamtumsatz im Jahre 
1913 erreichte beinahe 36 Milliarden Mark. 
Unser wirtschaftliches Leben beruht in steigendem 
Maße auf Kredit. Der Kredit auf Grundstücke wird 
vermittelt besonders durch die Landesbanken, durch 
die Landeskreditkassen und Rentenbanken. 
Sie wurden vielfach bei Beginn des 19. Jahrhunderts 
durch Staat und Gemeindeverbände geschaffen, um 
den Bauern die Ablösung der Feudallasten zu er¬ 
leichtern. 
Auf Gewinn gerichtet sind die Hypotheken¬ 
banken; ihre Gründer sind Kapitalisten, ihre Ver¬ 
einigung eine Aktiengesellschaft, die der staatlichen Ge¬ 
nehmigung bedarf. Das Geld wird beschafft durch das 
Gründungskapital und durch Pfandbriefe, die auf ihren 
gesamten Hypothekenbesitz ausgegeben werden. Der Be¬ 
trieb ist geregelt durch das Hypothekenbank¬ 
gesetz vom 13. Juli 1899. Der Gesamtbetrag der 
Pfandbriefe darf z. B. den sünfzehnsachen Betrag des 
Aktienlapitales nicht überschreiten. Die Beleihung soll 
bei landwirtschaftlichen Grundstücken 3/o/ bei städtischen 
2/3 des Wertes nicht übersteigen. 
Die gewöhnlichen Banken gewähren Darlehen aus 
Wertpapiere, Lebensversicherungen, auch auf Waren, 
die nicht besonderen Preisschwankungen ausgesetzt sind 
(L o m b a r d geschäst). Sie lösen Wechsel vor dem Fäl¬ 
ligkeitstermin ein; für die Zeit zwischen dem Ein- 
lösungs- und dem Verfalltage erheben sie einen Zins 
(Diskont), sie ersetzen ferner den Umlauf an bar 
Geld durch den Giroverkehr. A. schuldet dem 
B. 1000 Jfo.; beide haben ein Guthaben bei derselben 
Bank oder auch bei verschiedenen, die aber untereinander 
in Verbindung stehen, sei es direkt oder durch Vermit¬ 
telung einer anderen, z. B. der Reichsbanr. Statt
	        
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