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Das Berechtigungswesen, der Altonaer Lehrplan
Sie arbeiten mit und an dem Geistesgut des
eigenen Volkes, aber auch mit dem fremder Kultur¬
völker; das Geistesgut bewährt sich hierdurch einerseits
als Bildungsgut und andererseits als Bildungsmittel.
Die humanistischen Anstalten bevorzugen das Bildungs¬
gut des Altertums, die realistischen dasjenige der Neu¬
zeit und der neueren Kulturvölker.
Gestaltung und Besuch der höheren Lehranstalten
ist wesentlich beeinflußt durch die Berechtigungen.
Die Berechtigungen sichern den Berufen einen
gleichartigen Nachwuchs, so daß sogar freie Berufe, wie
der Kaufmannsstand, sich nach den Berechtigungen rich¬
ten; sie begünstigen aber auch eine recht äußerliche Ver¬
wertung der Bildung, wobei der Wert des freien Bil¬
dungserwerbs und der sich selbst schaffenden Persönlichr-
keit leicht zu kurz kommt.
Seit 1900 sind, von wenigen Einschränkungen ab¬
gesehen, die Oberrealschulen den Gymnasien gleichge¬
stellt. Man erhoffte, daß damit jedes sich in seiner
Eigenart bewähren könne. Die Schülerzahl der huma¬
nistischen Anstalten nimmt seit dieser Zeit stetig ab,
die der realistischen entsprechend zu.
Um die Entscheidung für eine bestimmte Schul¬
gattung möglichst lange hinauszuschieben, versuchte man,
für die drei Schulgattungen oder doch für zwei einen
gemeinsamen Unterbau zu schaffen. Der erste dieser
Versuche liegt vor im Altonaer Lehrplan. Er
schafft einen gemeinsamen Unterbau für das Realgym¬
nasium und die Realschule. Das Französische setzt mit
6 Wochenstunden bereits in VI, das Englische statt in
Illb schon in IV mit 4 Stunden ein, das Latein für
das Realgymnasium erst nach der Gabelung in Illb
mit 6 Stunden.
Das Altonaer System ist in etwa 10 höheren Lehr¬