102 
Unterricht in politischer Bildung. 
Lehrerbildung, sondern auch und erst recht in dem der semina- 
rischen Lehrerbildung. Denn alle Volksgenossen sind ja durch 
die modernen Verfassungen berufen, an der Gestaltung des 
Staatslcbens unmittelbar Anteil zu nehmen. 
Ls ist wohl kein Zufall, daß gerade in den republikanischen 
Gemeinwesen der Schweiz und in Frankreich der bürgerkundliche 
Unterricht von unten auf in der Schule durchgeführt, zum Teil 
auch in die Fortbildungsschule verlegt ist. Zm Ranton Aargau 
ist z. B. durch Gesetz vom Zahre \891 ein obligatorischer Fort¬ 
bildungsunterricht angeordnet, den alle Rnaben vom J6. bis 
1.7. Lebensjahre zu besuchen haben. Der Lehrplan schreibt für 
die untere Rlasse folgende Stoffe vorS) „der Aargau, die physi¬ 
kalische Beschaffenheit der Schweiz, Bildung der Eidgenossen¬ 
schaft, Freiheitskämpfe, die pflichten und Leistungen des Staates: 
Militär-, Erziehungs-, Unterrichts-, Bauwesen, Gesundheits¬ 
pflege, Polizeiwesen, Rechtspflege, Forstwesen, Verkehrswesen; 
Organisation des Staatswesens: die Behörden in der Gemeinde, 
im Rreise, Bezirk, Ranton, Bund. Zn der oberen Rlasse werden 
folgende Stoffe durchgenommen: die Rantone, ihre Lsauptorte, 
ihre Bewohner, Sprachverhältnisse, Beschäftigung, religiöse Be¬ 
kenntnisse; die klimatischen Verhältnisse, Verkehrslinien und 
Absatzgebiete; Untergang der alten Eidgenossenschaft und weitere 
geschichtliche Entwicklung der Schweiz und besonders des Aar¬ 
gaus; Grundzüge der Verfassung; Pflichten und Leistungen des 
Staates (in Fortsetzung des Pensums der Unterklasse): Armen-, 
Vormundschafts-, Zivilstands-, Rultus-, Finanz-, Landwirt- 
schafts-, Gewerbe-, lvirtfchafts-, Feuerpolizeiwesen; Staats¬ 
einkünfte und ihre Verwendung; die Rechte und Pflichten der 
Bürger: Freiheit der Person und ihrer Handlungen (persönliche 
Verantwortlichkeit), Schutz des Eigentums, Stimm- und Wahl¬ 
recht, vereinsrecht, Petitionsrecht, Glaubens- und Gewissens¬ 
freiheit, Preßfreiheit, Niederlassungsrecht, Militärpflicht, Steuer¬ 
pflicht, Gehorsam gegen die Gesetze, volksrechte." Das ist ein 
sehr ausführliches und detailliertes Programm. Zedenfalls ist 
die Hauptsache nach unserer Meinung nicht Einprägung einer 
Summe von Einzcltatsachen, Daten und Zahlen, sondern die 
Heranbildung zu politischer Denkweise und Einsicht. Und da 
kommt das meiste auf die Methode des Unterrichts an. 
i) Nach p. H ü f| 1 m a nti , Politische Bildung 5. 1.5 ; betr. Frank¬ 
reich s. ebenda S. ^54 f.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.