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[§ 1*3]
bestimmt. Entweder sind es Rohstoffe, zu denen auch die Produkte,
d. h. die Erzeugnisse der Landwirtschaft, gehören, oder Halbfabrikate,
die weiterer Berarbeitung harren, oder Fabrikate. Unter den
letzteren scheidet man Waren, die der Berzehrung dienen (Back- und
Fleischwaren, Getränke, Tabak), weiter kourante oder umlausende
Waren, die aus Lager gehalten werden können und überall gebraucht
werden (Bekleidung, Möbel, Geräte, — alles im weitesten Sinne,
Beleuchtung, Seise, Papier usw.) und endlich größere technische Kon¬
struktionen, die je nach der Verwendung individualisiert und deshalb
zum größten Teile bestellt werden müssen (Bauten, Maschinen,
Eisenbahnmaterial, Instrumente usw.). Die Waren haben durch
ihre Güte oder Qualität bedingte Abstufungen. Eine wesentliche
Verschlechterung bedeutet die Fälschung, d. h. das Verleihen des
Scheins der Güte oder Echtheit. Dies geschieht durch minder¬
wertige Rohstoffe oder oberflächliche Arbeit, so vor allem bei Lebens¬
mitteln, Hausgerät, Galanterie- und Bijouteriewaren. Namentlich
bei den beiden letzteren wird die Nachfrage künstlich hervorgerufen
bez. gesteigert, obwohl für sie nur ein mäßiges Bedürfnis besteht.
Allerdings ist im Lause der letzten Jahre die Güte vieler Waren
zurückgegangen, ohne daß von einer volkswirtschaftlichen Schädigung
die Rede sein kann. So werden jetzt Kleiderstoffe vielfach in ge¬
ringerer Qualität, dafür auch billiger als früher hergestellt, die aber
doch hinreichende Haltbarkeit ausweisen. Auch Möbel erfüllen voll¬
kommen ihren Zweck, wenn sie dem Käufer ein Menschenalter lang
gedient haben, für den Enkel hier zu sorgen, verbieten meist die
Einkommensverhältnisse und — die Mode. Von den Waren dient
der überwiegende Teil als Nahrungs- und Genuß- und als Ge¬
brauchswaren, nur ein kleiner Teil besteht in Luxuswaren. Allerdings
sind die Grenzen oft schwer zu ziehen, was Nahrungs- und Genu߬
mittel sind: Kakao, Wein, Obst, Gemüse können beides sein, selbst.
Austern und Sekt, die ohne Zweifel zu den Genußmitteln rechnen,
werden für den Kranken zur Nahrung. Ebenso verhält es sich mit
Gebrauchs- und Luxuswaren, — das eigene Fuhrwerk ist für den
Großkaufmann, für den Zeit Geld bedeutet, schwerlich ein Luxus
(§ 19 b)f und bei den Gegenständen der Kunst muß entschieden be¬
tont werden, daß sie vielfach den Charakter von Gebrauchswaren
tragen, da sie der Pflege idealen Sinnes dienen, der für die Volks¬
wirtschaft von größter Bedeutung ist. Es läßt sich auch schwer
trennen, welche Waren als unbedingt notwendig, welche als wünschens¬
wert, welche als entbehrlich bezeichnet werden dürfen. Ein Teil der
Waren bleibt beliebig vermehrbar, nämlich die Landesprodukte.
Aber auch die meisten Bodenschätze sind vorläufig hierzu zu rechnen,
da sie meist noch, wie z. B. die Steinkohle, für Jahrtausende vor¬
halten. Auch die Erzeugnisse der Industrie gehören hierher, ebenso
die literarischen und musikalischen Werke, sowie die Werke der ver¬
vielfältigenden Künste (Holzschnitt, Steindruck, Stahl- und Kupfer-