Full text: Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre

Geselligkeit — Die menschliche Gesellschaft. 
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erlaubter und unerlaubter Luxus. — Trinken, Spielen „Die 
seltsamen Menschen" von Lichtwer — Junges Blut, spar' dein 
Tut. Heutzutage ist weniger gegen den Geiz als gegen die 
Verschwendung zu reden. Wir dürfen uns der Güter freuen; 
Gott schützt uns in einem der zehn Gebote in dem Besitz der¬ 
selben; in welchem? Die freiwillige Entäußerung des Irdischen 
(Bettelmönche) ist eine Verirrung. 
2. Lektion. 
vom Zusammenlebe» der Mensche». Die 
Familie. 
1. Die Geselligkeit. Wovon sprachen wir in der vorigen 
Stunde? — Was heißt wirtschaften? — Wie würde der Mensch 
wirtschaften, wenn er sich getrennt von andern Menschen be¬ 
fände, z. B. als einzelner auf einer unbewohnten Insel? 
(Robinson.) Wie wirtschaftet aber der Mensch in Wirklichkeit? 
(Als geselliges Wesen, er beschränkt seine Thätigkeit auf einen 
gewissen Kreis von Arbeiten und tauscht Güter, die er nicht 
selbst erzeugt, von andern ein.) Es ist ein großes Glück für 
den Menschen, daß er nicht allein sein muß, wir müssen uns 
nur hinein denken, was es heißt, in einer unendlichen Wüste 
oder auf einer einsamen Insel Jahre um Jahre zu leben und 
nichts sehen als die schäumenden Wogen im Kreise umher, nichts 
hören als das Rauschen des Wassers und den Donner des 
Himmels und das Tiergekreisch im Walde und keine Hoffnung 
haben, je wieder unter Menschen zurückzukommen. 
Der Mensch ist zur Geselligkeit geschaffen „Es ist nicht gut, 
daß der Mensch allein sei" (1. Mos. 2. 18). Durch die gegen¬ 
seitige Unterstützung und den Austausch der Güter wird die 
Lage jedes einzelnen verbessert und ihm die Möglichkeit geboten, 
selbst solche Güter zu erhalten, die er durch seine eigene Arbeit 
üch nicht verschaffen könnte. 
2. Tie menschliche Gesellschaft. Jeder, der das Licht der 
Welt erblickt, ist von vornherein Mitglied mancherlei Gesell-
	        
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