Object: Geschichte des Altertums (Teil 5)

18 Zeitalter Ludwigs XIV. — § 8. Die Raubkriege Ludwigs XIV. 
1697 
Waffenstillstand für gebrochen und eröffnet 1688 den Krieg 
gegen den Kaiser. Später Kriegserklärung auch gegen 
Holland, dessen Statthalter Wilhelm III. soeben die eng¬ 
lische Krone angenommen hat (§ 6, V), und England. 
D. Der Krieg. 1) Eingeleitet 1689 durch die unmensch¬ 
liche Verwüstung der Pfalz unter Melac auf Befehl Ludwigs 
und Louvois’ (Niederbrennung von 1200 Städten und Dörfern, 
Verwüstung der Äcker, Metzeleien und Grausamkeiten aller 
Art, Zerstörung des Doms zu Speyer und Schändung der 
Kaisergräber daselbst, Sprengung des Heidelberger Schlosses; 
die Bürger werden gezwungen, ihre Festungswerke abzutragen, 
die Bauern, das Getreide zu unterpflügen). 
2) Der Eintritt Wilhelms III. von Oranien giebt der 
Kriegsführung Schwung und Kraft. 
[Der Grosse Kurfürst stirbt. Sein Sohn Friedrich III. hält am Bunde 
fest. Eingreifen des Kurfürsten bei der Belagerung von Bonn.] 
a) Zu Land, a) In Deutschland behauptet Ludwig 
von Baden am Oberrhein das Feld, ß) In den Nieder¬ 
landen ist der Herzog von Luxemburg für Ludwig in 
mehreren Schlachten glücklich (so 1690 bei Fleurus unweit 
Namur gegen Waldeck), jedoch ohne die Macht der Ver¬ 
bündeten zu brechen, y) In Irland besiegt Wilhelm III. 
den vertriebenen König Jacob II., der, von Ludwig unter¬ 
stützt, dort landet und als König anerkannt wird, 1690 am 
Boynefluss. b) Zur See werden die Franzosen 1692 durch 
Wilhelm am Vorgebirge La Hogue (Küste der Normandie) 
trotz französischer Tapferkeit geschlagen, c) Erlahmen des 
Krieges. Durch die längere Kriegsführung werden Frankreichs 
Mittel erschöpft. Die bei der Kränklichkeit des spanischen 
Königs sich eröffnende Aussicht auf Gewinnung des spanischen 
Erbes macht Ludwig zum Frieden geneigt. 
E. Friedensschluss. Der Friede zu Ryswick (Schloss 
zwischen Haag und Delft) erkennt 1697 Wilhelm von Ora¬ 
nien als König von Grossbritannien an; setzt die 
Herausgabe von Breisach, Philippsburg, Freiburg und 
der elsässischen Reunionen fest; belässt dagegen Strass¬ 
burg bei Frankreich. Der Herzog von Lothringen wird 
wieder eingesetzt. Die „Ryswicker Klausel“ bestimmt, 
dass der kirchliche Zustand derselbe bleiben solle, wie er 
während der feindlichen Besetzung gewesen, wodurch Be¬ 
dingung der Protestanten in den französisch gewesenen 
Gebietsteilen herbeigeführt wird.
	        
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