Full text: Staats- und Bürgerkunde

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gäbe oft auch einen Mantel als Sinnbild des Schutzes. Er gab 
den Brautkauf. — Das Wechseln der Ringe ist römische Sitte uno 
hat sich erst allmählich eingebürgert. 
Die Trauung fand nur vor weltlichen Zeugen statt, durch das 
Oberhaupt des Dorfes oder der Familie. Die Kirche hat ihren 
Anspruch auf Teilnahme an der Trauung nur langsam durch¬ 
gesetzt. Die Hochzeit ist im Hause der Braut. Am Morgen nach¬ 
her empfängt sie von ihrem Manne die „Morgengabe" in ihr 
Eigentum. Darauf folgt sie dem Alaune in sein Haus. 
In der frühesten Zeit war nicht üblich, Gütergemeinschaft zu 
machen. Jedoch wurde die Errungenschaftsgemeinschaft sehr bald 
ausgebildet. Im Erbe gehen die männlichen den weiblichen Nach¬ 
kommen vor. Nach altem Recht bekamen die Söhne den Grund 
besitz, die Töchter die bewegliche Habe. Bei einigen Völkerschaften 
durften auch die Töchter Grund und Boden erben, wenn kein 
Sohn da war. 
Die germanische Erbfolge hatte mehrere Grade, deren nächster 
die übrigen ausschloß. In erster Linie die Kinder, in zweiter die 
Eltern, in dritter die Geschwister. 
Den Römern fiel die große Kinderzahl der Germanen auf. 
Der Vater bzw. der Vormund hatte das Recht, ein Kind nach der 
Geburt sofort zu beseitigen, sei es durch Tötung oder durch Aus¬ 
setzung. Letztere ist aber nur gestattet, bevor das Kind etwas ge¬ 
nossen hatte. Daher ist es wohl oft vorgekommen, daß ihm die 
Mutter einen Tropfen Milch oder Honig auf die Lippen gab. um 
es zu retten. Regel war, daß der Vater das Kind annahm. Es 
wurde vor ihm auf den Boden gelegt, und er nahm es auf. Dar¬ 
auf kam es sofort in das erste Bad. Bei diesem Akt oder kurze 
Zeit nachher erhielt es den Namen, meist einen solchen deutscher 
Herkunft, später auch biblische. Neben den eigenen Kindern 
konnten auch Adoptivkinder angenommen werden, und zwar in 
jedem Lebensalter. 
Im Altertum war es Sitte, daß das Kind von der Mutter- 
selbst gepflegt und erzogen wurde. Später traten wohl öfter 
Ammen an die Stelle. Ein Unterschied in der Erziehung zwischen 
Hoch und Niedrig war nicht. Es kam vor, daß einem freien Kinde 
ein unfreies zum Gespielen gegeben wurde, oder daß Kinder aus 
besseren Familien in niedriger stehende zur Erziehung gebracht 
wurden. Auf dieser Einrichtung beruhte wohl die öfters erwähnte 
Blutbrüderschaft, welche zur Waffenhilfe und Blutrache ver¬ 
pflichtete. 
Mit dem sechsten oder siebenten Jahre begann der Unterricht 
des Kindes, für den sich im Mittelalter Vornehme Lehrer und Er¬ 
zieherinnen hielten. Im Altertum gab es noch keine Schulen und 
Lehrer. Die Kinder konnten sich also nach Herzenslust in Haus 
und Hof tummeln. Die erwachsene Tochter nahm unter der Mutter 
Leitung teil an den Geschäften der Haushaltung, während der 
Sohn vom Vater im Rennen und Jagen. Schwimmen und Schlagen
	        
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