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Bedingungen.
1 Die Zeichnung findet
am Sonnabend, den 5. Februar d. I., von 9 Uhr vormittags
bis 1 Uhr mittags
statt bei: dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere, der
Seehandlungs-Hauptkaffe und der Preußischen Central-Genossen-
schaftskaffe, bei allen Reichsbank-Hauptstellen, Reichsbankstellen und
den Reichsbank-Nebenstellen mitKaffeneinrichtung, bei derKöniglichen
Hauptbank in Nürnberg und ihren sämtlichen Zweiganstalten, sowie
ferner bei:
der Bank für Handel und Industrie, der Berliner Handelsge¬
sellschaft, S. Bleichröder, der Commerz- und Discontobank,
Delbrück Leo & Co., der Deutschen Bank, der Direktion der
Diseontogesellschaft, der Dresdner Bank, F. W. Krause & Co.,
Bankgeschäft, Mendelssohn & Co., der Mitteldeutschen Credit¬
bank, der Nationalbank für Deutschland und dem A. Schaaff-
hausenschen Bankverein, sämtlich zu Berlin, Sal. Oppenheim jr.
& Co., zu Cöln, Lazard Speyer-Elliffen und Jacob S. H. Stern
zu Frankfurt a. M., L. Behrens & Söhne, der Norddeutschen
Bank in Hamburg, der Vereinsbank in Hamburg und M. M.
Marburg & Co. zu Hamburg, der Allgemeinen Deutschen Credit¬
anstalt zu Leipzig, der Rheinischen Creditbank zu Mannheim,
der Bayerischen Hypotheken- und Wechelbank und derBayerischen
Vereinsbank zu München, der Ostbank für Handel und Gewerbe
zu Posen und der Württembergischen Vereinsbank zu Stuttgart
und bei den in Deutschland belegenen Haupt- bzw. Zweignieder¬
lassungen dieser Firmen.
2. Die aufgelegten Anleihebeträge werden ausgefertigt für die Reichsanleihe
in Schuldverschreibungen zu 10000, 5000, 1000, 500, 200 Mk., für die
Preußische Staatsanleihe in Schuldverschreibungen von 10000, 5000,
2000, 1000, 500, 200, 100 Mk., beide mit Zinsscheinen über vom 1. Juli
d. I. laufende Zinsen.
Z. Der Zeichnungspreis beträgt:
a) für diejenigen Stücke, die unter Sperrung bis 15. Januar 1911 in das
Reichs- oder Staatsschuldbuch eingetragen sind, 101,80 Mk. für je
100 Mk. Nennwert;
b) für alle übrigen Stücke 102,- Mk. für je 100 Mk. Nennwert.
Die Eintragung in die Schuldbücher erfolgt gebührenfrei. Der
amtliche Schriftwechsel in Schuldbuchangelegenheiten erfolgt als porto¬
pflichtige Dienstsache.
Stückzinsen werden in üblicher Weise verrechnet.
4. Bei der Zeichnung hat jeder Zeichner eine Sicherheit von 5% des ge¬
zeichneten Nennbetrages in bar oder solchen nach dem Tageskurse zu
veranschlagenden Wertpapieren zu hinterlegen, welche die betreffende
Zeichnungsstelle als zulässig erachtet. Die vom Kontor der Reichshaupt¬
bank für Wertpapiere ausgegebenen Depotscheine sowie die Depotscheine
der Königlichen Seehandlung (Preußische Staatsbank) vertreten die
Stelle der Effekten.
Den Zeichnern steht im Fall der Reduktion die freie Verfügung
über den überschießenden Teil der geleisteten Sicherheit zu.
Zeichnungsscheine sind bei allen Zeichnungsstellen unentgeltlich
zu haben.
Es können aber die Zeichnungen auch ohne Verwendung von
Zeichnungsscheinen erfolgen, und zwar brieflich mit folgendem Wortlaut:
„Auf Grund der öffentlich bekanntgemachten Bedingungen zeichne
ich von den jetzt aufgelegten 4°/0 Reichs- bzw. Preußischen Staatsanleihen
nom. Mk. :;v - Deutsche Reichsanleihe
itottt. Mk. - Preuß. Staatsanleihe