Full text: Staats- und Bürgerkunde

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Bedingungen. 
1 Die Zeichnung findet 
am Sonnabend, den 5. Februar d. I., von 9 Uhr vormittags 
bis 1 Uhr mittags 
statt bei: dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere, der 
Seehandlungs-Hauptkaffe und der Preußischen Central-Genossen- 
schaftskaffe, bei allen Reichsbank-Hauptstellen, Reichsbankstellen und 
den Reichsbank-Nebenstellen mitKaffeneinrichtung, bei derKöniglichen 
Hauptbank in Nürnberg und ihren sämtlichen Zweiganstalten, sowie 
ferner bei: 
der Bank für Handel und Industrie, der Berliner Handelsge¬ 
sellschaft, S. Bleichröder, der Commerz- und Discontobank, 
Delbrück Leo & Co., der Deutschen Bank, der Direktion der 
Diseontogesellschaft, der Dresdner Bank, F. W. Krause & Co., 
Bankgeschäft, Mendelssohn & Co., der Mitteldeutschen Credit¬ 
bank, der Nationalbank für Deutschland und dem A. Schaaff- 
hausenschen Bankverein, sämtlich zu Berlin, Sal. Oppenheim jr. 
& Co., zu Cöln, Lazard Speyer-Elliffen und Jacob S. H. Stern 
zu Frankfurt a. M., L. Behrens & Söhne, der Norddeutschen 
Bank in Hamburg, der Vereinsbank in Hamburg und M. M. 
Marburg & Co. zu Hamburg, der Allgemeinen Deutschen Credit¬ 
anstalt zu Leipzig, der Rheinischen Creditbank zu Mannheim, 
der Bayerischen Hypotheken- und Wechelbank und derBayerischen 
Vereinsbank zu München, der Ostbank für Handel und Gewerbe 
zu Posen und der Württembergischen Vereinsbank zu Stuttgart 
und bei den in Deutschland belegenen Haupt- bzw. Zweignieder¬ 
lassungen dieser Firmen. 
2. Die aufgelegten Anleihebeträge werden ausgefertigt für die Reichsanleihe 
in Schuldverschreibungen zu 10000, 5000, 1000, 500, 200 Mk., für die 
Preußische Staatsanleihe in Schuldverschreibungen von 10000, 5000, 
2000, 1000, 500, 200, 100 Mk., beide mit Zinsscheinen über vom 1. Juli 
d. I. laufende Zinsen. 
Z. Der Zeichnungspreis beträgt: 
a) für diejenigen Stücke, die unter Sperrung bis 15. Januar 1911 in das 
Reichs- oder Staatsschuldbuch eingetragen sind, 101,80 Mk. für je 
100 Mk. Nennwert; 
b) für alle übrigen Stücke 102,- Mk. für je 100 Mk. Nennwert. 
Die Eintragung in die Schuldbücher erfolgt gebührenfrei. Der 
amtliche Schriftwechsel in Schuldbuchangelegenheiten erfolgt als porto¬ 
pflichtige Dienstsache. 
Stückzinsen werden in üblicher Weise verrechnet. 
4. Bei der Zeichnung hat jeder Zeichner eine Sicherheit von 5% des ge¬ 
zeichneten Nennbetrages in bar oder solchen nach dem Tageskurse zu 
veranschlagenden Wertpapieren zu hinterlegen, welche die betreffende 
Zeichnungsstelle als zulässig erachtet. Die vom Kontor der Reichshaupt¬ 
bank für Wertpapiere ausgegebenen Depotscheine sowie die Depotscheine 
der Königlichen Seehandlung (Preußische Staatsbank) vertreten die 
Stelle der Effekten. 
Den Zeichnern steht im Fall der Reduktion die freie Verfügung 
über den überschießenden Teil der geleisteten Sicherheit zu. 
Zeichnungsscheine sind bei allen Zeichnungsstellen unentgeltlich 
zu haben. 
Es können aber die Zeichnungen auch ohne Verwendung von 
Zeichnungsscheinen erfolgen, und zwar brieflich mit folgendem Wortlaut: 
„Auf Grund der öffentlich bekanntgemachten Bedingungen zeichne 
ich von den jetzt aufgelegten 4°/0 Reichs- bzw. Preußischen Staatsanleihen 
nom. Mk. :;v - Deutsche Reichsanleihe 
itottt. Mk. - Preuß. Staatsanleihe
	        
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