Full text: Staats- und Bürgerkunde

Haltung von Deichen, Wasserläusen usw. Line Garantie des Staates 
findet für die Landeskultur-Rentenbriefe nicht statt. 
Eine besondere Art sind die „Landschaftlichen Pfand¬ 
briefe". Der Schöpfer dieser Geldanlage ist Friedrich der Große. 
Als nach dem Siebenjährigen Kriege die Besitzer und Landwirte 
schwer unter Geldnot litten, die sie fast zur Verarmung führte, 
sie mußten 10 bis 12 °/0 bezahlen — kam dem Berliner Kauf¬ 
mann Bühring der Gedanke ein Institut einzurichten, in welchem 
die Besitzer Geld und Hilfe gegen niedrigen Zinsfuß erhielten. 
Friedrich der Große gab 1770 aus der Staatskasse 200000 Taler 
zu 2 °/o Zinsen. Das war der Anfang der „Schlesischen Land¬ 
schaft". Die Kreditsuchenden erhielten aber kein Geld, sondern 
Pfandbriefe, die sie wieder verkaufen konnten. Diese Einrichtung 
bewährte sich so, daß Friedrich sie in allen Provinzen einführte. 
Sie besteht heute noch und gibt 372 bis 5°/0ige Pfandbriefe aus, 
die mündelsicher sind und gerne gekauft werden. 
Die Provinz- und Stadtanleihen sind ebenfalls gute Geld¬ 
anlagen und werden gern gekauft, sie sind mündelsicher. 
192. Tilgung und Verwaltung der Staats¬ 
schuld. 
Die Sicherheit unserer Staatspapiere beruht auf den Ein¬ 
nahmequellen des Deutschen Reichs. Dazu gehören Steuern, Zölle, 
Eisenbahneinnahmen, Berg- und Hüttenwerke usw. Daher fin¬ 
den unsere Staatspapiere auch stets willige Abnehmer. Es kommt 
vor. daß die Anleihe bedeutend überzeichnet wird. Dann erhalten 
die Zeichner nicht den vollen gewünschten Betrag. Ein klassisches 
Beispiel hatten wir an den 290 Mill. Mk. 3 Vstger Reichsanleihe. 
Die Nachricht lautete: „Auf die zur Subskription aufgelegten 
290 Mill. Mk. Reichsanleihe find 13 755 426 000 Mk. vorgezeichnet 
worden. Die Anleihe wllrde demnach 47 mal überzeichnet." 
Wie steht es nun mit der Rückzahlung der Staatsschuld? Ein 
stark verschuldetes Staatswesen muß doch sehr viel Einnahme für 
Verzinsung der Schuld ausgeben. Der Staatsschuldschein kennt 
keinen Rückzahlungstermin, er gilt auf unbestimmte Zeit. Ge¬ 
setzt. unser Staatshaushalt schlösse mit einem bedeutenden Über¬ 
schüsse ab, so könnten die Ersparnisse zur Deckung der Schulden 
verwandt werden. 
Früher hatte auch der Staat wie die Kommune einen vorher 
festgesetzten Tilgungs- oder Amortisationsplan. 
Auch über die Tilgung der Schuld werden ganz bestimmte 
Grundsätze aufgestellt und befolgt, nämlich es wird nach einer 
festgesetzten Zeit der Ilnkündbarkeit jedes Jahr ein Teil der Schuld 
zurückgezahlt, beispielsweise, wenn die Schuld in 50 Jahren 
abgetragen sein soll, so werden jedes Jahr 2°/0 getilgt.
	        
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