Haltung von Deichen, Wasserläusen usw. Line Garantie des Staates
findet für die Landeskultur-Rentenbriefe nicht statt.
Eine besondere Art sind die „Landschaftlichen Pfand¬
briefe". Der Schöpfer dieser Geldanlage ist Friedrich der Große.
Als nach dem Siebenjährigen Kriege die Besitzer und Landwirte
schwer unter Geldnot litten, die sie fast zur Verarmung führte,
sie mußten 10 bis 12 °/0 bezahlen — kam dem Berliner Kauf¬
mann Bühring der Gedanke ein Institut einzurichten, in welchem
die Besitzer Geld und Hilfe gegen niedrigen Zinsfuß erhielten.
Friedrich der Große gab 1770 aus der Staatskasse 200000 Taler
zu 2 °/o Zinsen. Das war der Anfang der „Schlesischen Land¬
schaft". Die Kreditsuchenden erhielten aber kein Geld, sondern
Pfandbriefe, die sie wieder verkaufen konnten. Diese Einrichtung
bewährte sich so, daß Friedrich sie in allen Provinzen einführte.
Sie besteht heute noch und gibt 372 bis 5°/0ige Pfandbriefe aus,
die mündelsicher sind und gerne gekauft werden.
Die Provinz- und Stadtanleihen sind ebenfalls gute Geld¬
anlagen und werden gern gekauft, sie sind mündelsicher.
192. Tilgung und Verwaltung der Staats¬
schuld.
Die Sicherheit unserer Staatspapiere beruht auf den Ein¬
nahmequellen des Deutschen Reichs. Dazu gehören Steuern, Zölle,
Eisenbahneinnahmen, Berg- und Hüttenwerke usw. Daher fin¬
den unsere Staatspapiere auch stets willige Abnehmer. Es kommt
vor. daß die Anleihe bedeutend überzeichnet wird. Dann erhalten
die Zeichner nicht den vollen gewünschten Betrag. Ein klassisches
Beispiel hatten wir an den 290 Mill. Mk. 3 Vstger Reichsanleihe.
Die Nachricht lautete: „Auf die zur Subskription aufgelegten
290 Mill. Mk. Reichsanleihe find 13 755 426 000 Mk. vorgezeichnet
worden. Die Anleihe wllrde demnach 47 mal überzeichnet."
Wie steht es nun mit der Rückzahlung der Staatsschuld? Ein
stark verschuldetes Staatswesen muß doch sehr viel Einnahme für
Verzinsung der Schuld ausgeben. Der Staatsschuldschein kennt
keinen Rückzahlungstermin, er gilt auf unbestimmte Zeit. Ge¬
setzt. unser Staatshaushalt schlösse mit einem bedeutenden Über¬
schüsse ab, so könnten die Ersparnisse zur Deckung der Schulden
verwandt werden.
Früher hatte auch der Staat wie die Kommune einen vorher
festgesetzten Tilgungs- oder Amortisationsplan.
Auch über die Tilgung der Schuld werden ganz bestimmte
Grundsätze aufgestellt und befolgt, nämlich es wird nach einer
festgesetzten Zeit der Ilnkündbarkeit jedes Jahr ein Teil der Schuld
zurückgezahlt, beispielsweise, wenn die Schuld in 50 Jahren
abgetragen sein soll, so werden jedes Jahr 2°/0 getilgt.