26
verhindern, die Ausfuhr der eigenen Erzeugnisse dagegen mög¬
lichst zu fördern und den auswärtigen Handel zu beleben. Dies
sog. Merkantilsystem wurde in vielen Ländern mit Erfolg
nachgeahmt, so in Brandenburg-Preußen durch den Großen
Kurfürsten, Friedrich Wilhelm I. und Friedrich d. Gr. Gegen
Ende des 18. Jahrhunderts verbreitete sich von England aus,
dessen Industrie und Handel durch die Navigationsakte und die
Wirtschaftspolitik Cromwells einen hohen Aufschwung ge¬
nommen hatten, die von Adam Smith begründete Lehre vom
Freihandel, die für die Industrie sowohl als für den Handel
unbedingte Freiheit verlangt; bald aber stellte sich heraus, daß
diese Lehre für die industriell schwächeren Staaten höchst ver¬
derblich sei. Daher suchten sich die letzteren gegen die Über¬
schwemmung mit englischen Waren, die schon Napoleon I. eine
Zeitlang durch die Kontinentalsperre ferngehalten hatte,,
durch die Einführung von Schutzzöllen zu sichern, und diese
nationale Schutzzollpolitik ist seitdem in den meisten
Staaten, besonders in Rußland, Frankreich, den Vereinigten
Staaten und dem Deutschen Reiche, befolgt worden. Sind
die Schutzzölle sehr hoch, so daß sie die fremde Einfuhr fast aus¬
schließen, so nennt man sie Sperrzölle (Prohibitivzölle).
Zölle, die nur den Geld- (finanziellen) Ertrag bezwecken, wie
z. B. auf Petroleum, heißen Finanzzölle. Dürfen Waren
ohne Zoll eingeführt werden, so herrscht Freihandel. Bisweilen
werden auch ausgeführte Waren mit Zoll belegt, also Ausfuhr¬
zölle erhoben, oder auch die Ausfuhr wird begünstigt durch be¬
sondere Unterstützungen, die Ausfuhrprämien. Alle diese Ma߬
regeln haben den Zweck, das Wohl des eigenen Landes zu
fördern; sie sind daher gut und berechtigt, solange und soweit
sie diesen Zweck erfüllen.
Die Frage, ob Freihandel oder Schutzzoll herrschen solle,
führte öfter zu schweren Parteikämpfen, ja bisweilen sogar zu
Kriegen. So entstand der nordamerikanische Sezessionskrieg
hauptsächlich aus dem Grunde, daß der industrielle Norden
Schutzzölle, der Ackerbau treibende Süden dagegen Freihandel
verlangte.
3. Die Kolonieen dienen entweder als Absatzmärkte
für Jndustrieerzeugnisse oder dem Handel oder zur Anlage
von Pflanzungen (Plantagen) oder zur Gewinnung von Edel¬
metallen oder zur Ansiedlung der eigenen überschüssigen
Bevölkerung oder als feste Plätze an den Meeresstraßen, bis¬
weilen auch zur Verbannung (Deportation) von Verbrechern.
Wegen dieses vielseitigen Nutzens für das Mutterland waren
alle Kulturnationen schon früh aus die Erwerbung von Kolo-