Full text: Kurzgefaßte Staatslehre

I. Staat und Verfassungen im allgemeinen. 
1. Entstehung und Zweck des Staates. 
Der Staat ist die selbständige, dauernde Gemeinschaft einer größeren 
Anzahl von Menschen, die unter einer höchsten Gewalt und nach fester 
Ordnung gebildet ist. 
Die Wurzel des Staates ist das Geschlecht, die Verbindung einer 
Anzahl von Familien von gemeinsamer Abstammung. Durch Zusammen¬ 
schluß von Geschlechtern, mag er freiwillig zu gegenseitiger Hilfeleistung 
oder durch den Zwang eines oder mehrerer körperlich und geistig hervor¬ 
ragender Menschen herbeigeführt sein, sind die ältesten Staaten entstanden. 
Gemeinsame Sprache und Sitte sind die Kennzeichen des nationalen 
Staates. 
Der Zweck des Staates ist die Sicherung gegen äußere Feinde und 
das Wohl der Gesamtheit wie des Einzelnen, das durch den Schutz des 
Rechtes sowie durch die Pflege der wirtschaftlichen und geistigen Interessen 
gefördert wird. Die staatliche Tätigkeit äußert sich auf dem Wege der 
Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. 
Bei Nomadenvölkern kann von einer festen Staatsordnung nicht die 
Rede sein; erst die durch geregelten Ackerbau ermöglichte Seßhaftigkeit, 
das Bedürfnis eines Schutzes für das Eigentum und die Früchte der 
Arbeit führte zur Bildung von Staaten (vgl. Schillers Eleusisches Fest). 
Die ältesten Kulturstaaten sind da entstanden, wo die Natur den Ackerbau 
begünstigte (Ägypten, Mesopotamien, China). 
2. Die Berfafsungsformen. 
Die Geschichte zeigt uns die verschiedensten Formen der Staatsver¬ 
fassung. Die älteste geschichtlich bezeugte Form ist das patriarchalische 
Königtum, welches wir bei dein Volke Israel, in der homerischen Zeit 
bei den Griechen und bei einem Teile der alten Germanen finden. Der 
König ist das Haupt eines bevorzugten Geschlechtes; er herrscht kraft der 
Überlieferung und seines Ansehens, das sich aus großen Grundbesitz, Tapfer¬ 
keit im Kriege und Klugheit im Rate gründet. Dieses Königtum trägt 
zugleich einen theokratischen Charakter: das Königsgeschlecht führt sich auf
	        
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