X. Muster für häufig vorkommende Rechtsgeschäfte. 
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wirklichen Aufwand entsprechenden Betrag angesetzt werden. Für 
nicht oder nicht vollständig gebuchte Aufwendungen gilt die Ver¬ 
mutung, daß sie nicht zur Anrechnung kommen sollen, es sei denn, 
daß ein offenbares Übersehen vorliegt. 
§ 4. Meiner Schwester vermache ich 1000 M. 
§ 5. Ich erwarte, daß meine Kinder das Testament wegen 
es ihrer Mutter eingeräumten Nießbrauchs nicht anfechten werden, 
da sie überzeugt sein können, daß dieselbe das Vermögen gut ver¬ 
walten wird. Sollte trotzdem ein Kind das Testament anfechten, 
so setze ich dasselbe hiermit auf den Pflichtteil ein. 
21. NoLtestament. 
Freithal, den 3. Juli 1914. 
Aus Wunsch der Ehefrau des Ackermanns Karl Stieler hatte 
sich der unterzeichnete Gemeindevorsteher heute nachmittag 4Va 
Uhr in dessen Wohnung begeben, um dessen Testament zu Protokoll 
zu nehmen. Die Ehefrau äußerte die Besorgnis, daß ihr Mann 
den folgenden Tag nicht mehr erleben und Herbeiholung des 
Gerichts oder eines Notars nicht rechtzeitig mehr erfolgen möge. 
Als Zeugen waren von dem Unterzeichneten gebeten und erschienen 
der Schuhmacher Knoll und der Bauer Ledig. Dieselben erklärten, 
daß sie volljährig, im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte, wegen 
Meineides nicht bestraft seien und nicht im Dienste des Vorstehers 
sich befinden. Auch wurde festgestellt, daß sie weder mit dem 
Unterzeichneten und mit dem Erblasser in gerader Linie verwandt 
noch verschwägert sind, beides auch nicht seien mit den Kindern 
des Erblassers. Für den Fall, daß eine mit einem Zeugen ver¬ 
wandte oder verschwägerte Person bedacht werden sollte, wird der 
Zeuge dies sogleich mitteilen, damit ein anderer Zeuge zugezogen 
werden kann. Auch in der Person des unterzeichneten Vorstehers 
liegen die erwähnten Behinderungsgründe nicht vor. 
Hieraus begab man sich in das Krankenzimmer und fand 
Herrn Karl Stieler im Bette krank liegen. Eine angestellte Unter¬ 
redung ergab, daß er sich im vollen Besitze seiner Geisteskräfte 
befand. Nachdem die Angehörigen ersucht waren, sich zu entfernen, 
äußerte derselbe im Beisein der Zeugen seinen letzten Willen wie folgt: 
Otto, Bürgerkunde. 2. Aufl. 11
	        
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