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Herren, dann zahlreiche Grafen, Ritter und Herren, bald sehr reich an Land
und Leuten, bald nur Gebieter weniger Dörfer. Außerhalb dieser zahlreichen
Herrschaften aber war eine Reihe von Reichsstädten hochgekommen, die sich
reichsfrei, „kaiserlich" nannten, die niemanden als Herrn über sich erkannten
als den Kaiser selber, deren Häupter schalteten und walteten wie Fürsten
des Reiches. Jakob Sturm, dem Bürgermeister der freien Stadt Straßburg,
sind wir ja schon begegnet.
Anfangs war wohl die Macht all dieser Herren klein. Während aber
die deutschen Kaiser in Italien erfolglos um eine fremde Krone kämpften,
errangen sich die vielen kleinen Fürsten daheim ein Recht nach dem andern.
So erstarkte und wuchs ihre Macht in gleichem Maße, wie die des Kaisers
geringer und immer geringer wurde.
Dann kam das entscheidungsvolle Jahr 1648. Das setzte den Schlu߬
punkt hinter die bisherige Geschichte der kleinen deutschen Länder und Herr¬
schaften. Bis dahin hatten sie ihre Herrschaftsrechte ausgeübt, weil kein
Kaiser stark genug war, sie ihnen zu nehmen. Jetzt wurden sie ihnen gesetz¬
mäßig zugesprochen. Das neue Gesetz hat sie als selbständige Herren an¬
erkannt. Untereinander oder mit fremden Staaten durften sie Bündnisse
schließen, als wären sie gar nicht Teile des Reiches. Nur nicht gegen den
Kaiser sollten die Bündnisse gehen. Das war die einzige Bestimmung,
die daran erinnerte, daß sie noch zum Reiche gehörten, daß sie wenigstens
dem Namen nach dem Kaiser untertan waren, daß das Reich sich noch nicht
ganz aufgelöst hatte. Mit 1648 sind sie also wirkliche Staaten geworden.
Die zahlreichen Herrschaften unseres Landes aber haben diesen Schritt
nicht alle mitgemacht. Jenes Reichsgesetz von 1648 galt nicht mehr für
unser ganzes Land. Im gleichen Jahre sind ja große Teile von Elsaß und
von Lothringen vom Reiche getrennt und mit Frankreich vereinigt worden.
Derselbe Federstrich also, der die Länder und Herrschaften jenseits des Rheins
zu Staaten machte, hat es dem größten Teil unseres Landes unmöglich
gemacht, jemals auch selbständig zu werden. Denn in Frankreich war für
solche Selbständigkeit kein Raum. Dieses Land bildete damals schon einen
Einheitsstaat. Einzig und allein die Macht des französischen Königs
gebot über alle Gebiete, die sich französisch nannten. Es gab keine Fürsten
außer diesem König, und es wurden keine geduldet.
Wohl wehrten sich die 1648 abgetretenen Teile unseres Landes gegen
die französische Herrschaft. Wohl haben die freien Städte im Ober- und
Unterelsaß mehr als einmal dem französischen „Landvogt", der ihr Herr
sein wollte, ihre Tore vor der Nase zugeschlagen, haben nach wie vor ihre
Abgesandten zu den deutschen Reichstagen geschickt. Und doch galt das Gesetz,