Full text: Gewerbe- und Bürgerkunde für Fortbildungsschüler

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Namentlich Behörden vergeben ihre Arbeiten im Wege der Sub¬ 
mission. Wer sich an einer Submission beteiligen will, muß erwägen, 
ob er nach Art und Anlage seines Geschäftsbetriebes die gestellten 
Bedingungen erfüllen kann, er muß die nötige Erfahrung über den 
vorteilhaften Einkauf des Materials besitzen und es verstehen, durch 
gründliche Ausnutzung der Maschinen und durch eine bis ins einzelnste 
gehende Arbeitsteilung die Gestehungskosten herabzumindern, ferner 
eine Werkzeichnung „lesen" können und imstande sein, eine in allen 
Teilen genaue Kalkulation aufzustellen. 
Der Meister, der sich an einer Submission beteiligen will, bittet 
die ansschreibende Behörde unter Beifügung der in dem Submissions¬ 
ausschreiben verlangten Gebühr um Übersendung der Bedingungen 
und Zeichnungen. Mit Hilfe seines Kalkulationsbuches berechnet er 
die Einheitspreise, stellt sein Angebot danach auf und sendet es mit 
einem Begleitschreiben an die betr. Behörde ein. Früher enthielten 
die Submissionsunterlagen Preise, die von der Behörde errechnet 
waren. Der Meister hatte nur zu prüfen, mit wieviel Prozent unter 
oder über diesem Voranschlag er die Arbeit übernehmen wollte. Weil 
es sich aber fast in allen Fällen um Unterbietungen handelte, nannte 
man die Submission auch Abgebotskalknlation. Heute handelt es 
sich fast durchweg um einen Kostenanschlag oder Voranschlag, der 
von dem Bewerber aufzustellen ist. 
An dem Eröffnungstermine, der in dem Ausschreiben gleich 
bekannt gegeben wird, werden die Angebote geöffnet und verlesen. 
Alle Bewerber oder deren Bevollmächtigte haben zu diesem Termine 
Zutritt. Den Zuschlag erhielt früher fast immer derMindestfordernde. 
Dies hatte zur Folge, daß die Preise für die Arbeiten oft derart 
gedrückt waren, daß von einem Gewinn überhaupt nicht mehr die 
Rede sein konnte. Es ist wiederholt vorgekommen, daß die Mindest- 
sordernden, weil sie gar nicht oder nicht richtig kalkuliert hatten, 
so großen Schaden erlitten, daß sie den Konkurs anmelden mußten. 
Darunter hat aber auch das gesamte Handwerk zu leiden, und es ist 
deshalb mit Freuden zu begrüßen, daß unsere Staats- und Gemeinde¬ 
behörden anfangen mit dem Grundsätze: „Der Billigste bekommt unter- 
allen Umständen die Arbeit", zu brechen und sich bestreben, dem an¬ 
nehmbaren Gebote, das Gewähr bietet für gute und rechtzeitige Aus¬ 
führung der Arbeit, den Zuschlag zu erteilen. Mit der Verdingung 
der Arbeiten in kleineren Losen, die jetzt ebenfalls überall beobachtet 
werden kann, wird auch ein dringender Wunsch der Handwerker er¬ 
füllt und vielen kleinen Meistern Verdienst gegeben. Da aber die 
Vergebung der Arbeiten in kleinen Losen nicht immer zweckmäßig 
ist, müßte das Handwerk durch Gründung von Submissions¬ 
genossenschaften die Übernahme großer Arbeiten durch seine 
Glieder möglich machen.
	        
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