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Namentlich Behörden vergeben ihre Arbeiten im Wege der Sub¬
mission. Wer sich an einer Submission beteiligen will, muß erwägen,
ob er nach Art und Anlage seines Geschäftsbetriebes die gestellten
Bedingungen erfüllen kann, er muß die nötige Erfahrung über den
vorteilhaften Einkauf des Materials besitzen und es verstehen, durch
gründliche Ausnutzung der Maschinen und durch eine bis ins einzelnste
gehende Arbeitsteilung die Gestehungskosten herabzumindern, ferner
eine Werkzeichnung „lesen" können und imstande sein, eine in allen
Teilen genaue Kalkulation aufzustellen.
Der Meister, der sich an einer Submission beteiligen will, bittet
die ansschreibende Behörde unter Beifügung der in dem Submissions¬
ausschreiben verlangten Gebühr um Übersendung der Bedingungen
und Zeichnungen. Mit Hilfe seines Kalkulationsbuches berechnet er
die Einheitspreise, stellt sein Angebot danach auf und sendet es mit
einem Begleitschreiben an die betr. Behörde ein. Früher enthielten
die Submissionsunterlagen Preise, die von der Behörde errechnet
waren. Der Meister hatte nur zu prüfen, mit wieviel Prozent unter
oder über diesem Voranschlag er die Arbeit übernehmen wollte. Weil
es sich aber fast in allen Fällen um Unterbietungen handelte, nannte
man die Submission auch Abgebotskalknlation. Heute handelt es
sich fast durchweg um einen Kostenanschlag oder Voranschlag, der
von dem Bewerber aufzustellen ist.
An dem Eröffnungstermine, der in dem Ausschreiben gleich
bekannt gegeben wird, werden die Angebote geöffnet und verlesen.
Alle Bewerber oder deren Bevollmächtigte haben zu diesem Termine
Zutritt. Den Zuschlag erhielt früher fast immer derMindestfordernde.
Dies hatte zur Folge, daß die Preise für die Arbeiten oft derart
gedrückt waren, daß von einem Gewinn überhaupt nicht mehr die
Rede sein konnte. Es ist wiederholt vorgekommen, daß die Mindest-
sordernden, weil sie gar nicht oder nicht richtig kalkuliert hatten,
so großen Schaden erlitten, daß sie den Konkurs anmelden mußten.
Darunter hat aber auch das gesamte Handwerk zu leiden, und es ist
deshalb mit Freuden zu begrüßen, daß unsere Staats- und Gemeinde¬
behörden anfangen mit dem Grundsätze: „Der Billigste bekommt unter-
allen Umständen die Arbeit", zu brechen und sich bestreben, dem an¬
nehmbaren Gebote, das Gewähr bietet für gute und rechtzeitige Aus¬
führung der Arbeit, den Zuschlag zu erteilen. Mit der Verdingung
der Arbeiten in kleineren Losen, die jetzt ebenfalls überall beobachtet
werden kann, wird auch ein dringender Wunsch der Handwerker er¬
füllt und vielen kleinen Meistern Verdienst gegeben. Da aber die
Vergebung der Arbeiten in kleinen Losen nicht immer zweckmäßig
ist, müßte das Handwerk durch Gründung von Submissions¬
genossenschaften die Übernahme großer Arbeiten durch seine
Glieder möglich machen.