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nach mindestens 60 Beitragsmonaten, ohne Ruhegeld bezogen zu
haben, so ist den Hinterbliebenen auf Verlangen die Hälfte der für
die Versicherten gezahlten Beiträge zurückzuzahlen. Auch diejenigen
weiblichen Versicherten, welche aus der Versicherung ausscheiden
(Heirat), erhalten die Hälfte der für sie gezahlten Beiträge zurück.
In Krankheitsfällen kann die Versicherungsanstalt ein Heil¬
verfahren gewähren. Die Angehörigen des Erkrankten erhalten
während dieser Zeit ein Hausgeld.
Träger der Versicherung ist die Reichsversicherungsanstalt für
Angestellte in Berlin-Wilmersdorf.
x.
Die Privatversicherung.
Ganz unerwartet können Unglücksfälle, Krankheit oder Tod
an uns Menschen herantreten, wodurch das Familienleben zerstört
wird und oft die Vermögensverhältnisse in die größte Verwirrung
gebracht werden. Wenn wir auch solche Schicksalsschlüge geduldig
auf uns nehmen müssen und ihnen nicht zu entgehen vermögen,
so haben wir dennoch die Pflicht, wenigstens ihren Nachteilen nach
Möglichkeit zu begegneu. Einen wirksamen Schutz gegen die nach¬
teiligen Folgen derartiger Unglücksfülle bieten uns die verschieden¬
artigsten Versicherungen. Ihr Wesen besteht darin, daß
viele, die derselben Gefahr ausgesetzt sind, durch Zahlung von
verhältnismäßig kleinen Beiträgen — Prämien — eine große Summe
Geldes — Fonds — ansammeln, um in Notfällen Hilfe gewähren
zu könuen. Die Ansammlung und Verwaltung des Geldes geschieht
entweder durch Aktiengesellschaften, die daraus einen Erwerbszweig
machen, oder durch Genossenschaften und Gesellschaften auf Gegen¬
seitigkeit, bei welchen alle Vorteile den Beteiligten selbst zugute
kommen, oder auch durch den Staat. Die hauptsächlichsten Arten
der Versicherungen sind: Lebensversicherung, Feuer-,. Hagel-, Haft¬
pflicht-, Vieh-, Unfall-, Transportversicherung, Versicherung gegen
Einbruchsdiebstahl, Glasversicherung (gegen die Zerstörung wertvoller
Glasscheiben, z. B. Schaufenster) und die Maschineuversicherung gegen
Bruch und Schaden an Maschinen.
Die älteste Form der Versicherung ist die gegen Brandschäden.
Früher wurden die von Feuersbrünsten Betroffenen meist Bettler.
Da gründete der Staat Versicherungen der Gebäude gegen Feuer,
die Immobiliarversicherungen, bei denen jeder Hausbesitzer