Full text: Gewerbe- und Bürgerkunde für Fortbildungsschüler

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nach mindestens 60 Beitragsmonaten, ohne Ruhegeld bezogen zu 
haben, so ist den Hinterbliebenen auf Verlangen die Hälfte der für 
die Versicherten gezahlten Beiträge zurückzuzahlen. Auch diejenigen 
weiblichen Versicherten, welche aus der Versicherung ausscheiden 
(Heirat), erhalten die Hälfte der für sie gezahlten Beiträge zurück. 
In Krankheitsfällen kann die Versicherungsanstalt ein Heil¬ 
verfahren gewähren. Die Angehörigen des Erkrankten erhalten 
während dieser Zeit ein Hausgeld. 
Träger der Versicherung ist die Reichsversicherungsanstalt für 
Angestellte in Berlin-Wilmersdorf. 
x. 
Die Privatversicherung. 
Ganz unerwartet können Unglücksfälle, Krankheit oder Tod 
an uns Menschen herantreten, wodurch das Familienleben zerstört 
wird und oft die Vermögensverhältnisse in die größte Verwirrung 
gebracht werden. Wenn wir auch solche Schicksalsschlüge geduldig 
auf uns nehmen müssen und ihnen nicht zu entgehen vermögen, 
so haben wir dennoch die Pflicht, wenigstens ihren Nachteilen nach 
Möglichkeit zu begegneu. Einen wirksamen Schutz gegen die nach¬ 
teiligen Folgen derartiger Unglücksfülle bieten uns die verschieden¬ 
artigsten Versicherungen. Ihr Wesen besteht darin, daß 
viele, die derselben Gefahr ausgesetzt sind, durch Zahlung von 
verhältnismäßig kleinen Beiträgen — Prämien — eine große Summe 
Geldes — Fonds — ansammeln, um in Notfällen Hilfe gewähren 
zu könuen. Die Ansammlung und Verwaltung des Geldes geschieht 
entweder durch Aktiengesellschaften, die daraus einen Erwerbszweig 
machen, oder durch Genossenschaften und Gesellschaften auf Gegen¬ 
seitigkeit, bei welchen alle Vorteile den Beteiligten selbst zugute 
kommen, oder auch durch den Staat. Die hauptsächlichsten Arten 
der Versicherungen sind: Lebensversicherung, Feuer-,. Hagel-, Haft¬ 
pflicht-, Vieh-, Unfall-, Transportversicherung, Versicherung gegen 
Einbruchsdiebstahl, Glasversicherung (gegen die Zerstörung wertvoller 
Glasscheiben, z. B. Schaufenster) und die Maschineuversicherung gegen 
Bruch und Schaden an Maschinen. 
Die älteste Form der Versicherung ist die gegen Brandschäden. 
Früher wurden die von Feuersbrünsten Betroffenen meist Bettler. 
Da gründete der Staat Versicherungen der Gebäude gegen Feuer, 
die Immobiliarversicherungen, bei denen jeder Hausbesitzer
	        
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