Full text: Gewerbe- und Bürgerkunde für Fortbildungsschüler

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So gut die freie Konkurrenz für die Käufer — den Konsu¬ 
menten — im allgemeinen wirken kann, so nachteilig kann sie für 
den Mitbewerbenden werden. Sie kann zur Schmutzkonkurrenz, zum 
Verschleudern der Ware, zu Schwindel und Betrug führen. (Siehe 
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.) 
Trotz aller von Menschen künstlich angestrebten Preissteigerungen 
und Preisniedergängen wird immer die Güte und Brauchbarkeit der 
Handelsware hauptsächlich bestimmend für den Preis sein. 
9. Das Vermögen. 
Alles, was sich im Eigentum eines einzelnen Menschen oder 
einer Vereinigung von Menschen befindet, zusammengenommen, nennt 
man ein Vermögen. Nicht bloß wirklich lebende Personen können 
ein Vermögen haben, sondern auch Personen, die nur in Gedanken 
existieren, z. B. Stiftungen, Kirchen. Der gemeine Sprachgebrauch 
rechnet nur das zu einem Vermögen, was sich in Geld abschätzen läßt. 
Das ist eigentlich unrichtig; aber man kommt nicht darüber hinaus. 
Ein Vermögen kann von einem Menschen erworben und zusammen¬ 
getragen werden; manchmal arbeiten auch seine Kinder und Kindes¬ 
kinder daran. Ist das Vermögen gesammelt unb vorhanden, so 
kann es vererbt, verschenkt werden; es kann zu- und abnehmen, 
kann auch wieder ganz verschwinden. Von einem Vermögen, das 
nicht mehr zunimmt, ist gewöhnlich zu erwarten, daß es abnimmt. 
Das kann man jeden Tag beobachten. Wer ein Vermögen zu er¬ 
werben weiß, langsam, mit Mühe und Arbeit, der weiß es gewöhnlich 
auch zu erhalten. Leicht und schnell gehen gewöhnlich nur jene Ver¬ 
mögen verloren, die auch leicht und schnell erworben sind: durch 
Erbschaft, durch kecke Spekulationen oder durch Spielgewinn. Mau 
möchte fast glauben, daß dem Gelde ein gewisses Gerechtigkeitsgefühl 
innewohnt; denn sobald es merkt, daß es nicht schonend und spar¬ 
sam behandelt wird, läuft es davon, zu anderen, die es besser 
behandeln. (Aus Max Haushofer, Der Kleine Staatsbürger.) 
XII. 
Das Genossenschaftswesen. 
Am Anfange des vorigen Jahrhunderts waren Handwerksbetrieb 
und Heimarbeit fast die einzigen gewerblichen Betriebsformen; 
Fabriken und Manufakturen waren noch „Ausnahmen von der 
Regel". Die Einführung der Gewerbefreiheit und der Freizügigkeit,
	        
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