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meist geheim, im übrigen teils direkt, teils indirekt, teils allgemein, teils
nach bestimmten Klassifizierungen.
In den drei Freien und Hanse st ädten erfolgen die
Wahlen der „Bürgerschaften" direkt und geheim, in Bremen und Lübeck nach
bestimmten Klassensgstemen, in Hamburg zur Hälfte (80) allgemein, 40
durch die Eigentümer von in der Stadt belegenem Grundbesitz und 40 von
den „Notabeln".
Ergänzungs- und Ersatzwahlen zur Sladtvrrordneten-
Versammlung.
Im November d. I- finden die Neuwahlen, Ergänzungs- und Ersatz¬
wahlen zur Stadtverordneten-versammlung statt.
Zu wählen sind in der
III. Abteilung 12 Stadtverordnete zur Ergänzung auf 6 Iahre,
2 „ als Ersatz bis Ende 1912,
ll. „ 10 „ zur Ergänzung auf 6 Iahre,
I. „ 12 „ zur Ergänzung auf 6 Iahre und
3 „ als Ersatz bis Ende 1912.
Oie nach §8 19 und 20 der Städte-Drdnung vom 30. Mai 1853 berichtigte
Liste der zur Wahl der Stadtverordneten stimmberechtigten hiesigen Bürger
wird in der Zeit vom Montag, dem 15. August bis Oienstag, dem 30. August
d. I-, im Zimmer 68 des Stadthauses, Ning, Eingang
Eisenkram, zu ebener Erde, zur öffentlichen Kenntnisnahme
ausgelegt werden. Oie Zeit der Auslegung ist für die Sonn- und Feiertage
auf morgens 10 Uhr bis nachmittags 1 Uhr und für die Werktage auf morgens
10 Uhr bis nachmittags 1 Uhr und auf 4 bis 7 Uhr nachmittags bestimmt
worden.
Gegen die Richtigkeit und Oollständigkeit der Liste können während
der vorbezeichneten Zeit Einwendungen entweder schriftlich oder mündlich
bei uns und mündlich bei den mit der Vorlegung der Liste betrauten Beamten
erhoben werden.
Zur leichteren Auffindung der wahlberechtigten ist die Vorlegung der
letzten Steuerkarte erwünscht.
B , den 3. August 1910.
Der Magistrat . . .
B. F.
Bekanntmachung.
A.
Der christlichen Gemeinde ist bekannt zu machen, datz die vorgeschriebenen
Neuwahlen zum Gemeindekirchenrat und zur Gemeindevertretung an St.
Barbara, am Sonntag, den ... Oktober d. I- vorm, um 10% Uhr (im An¬
schluß an den Hauptgottesdienst) im Altarraum der St. Barbara-Kirche
stattfinden werden.