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Mädchen befinden sich in Posen, Potsdam und Rheidt. Daneben unterstützte
der Staat im Jahre 1909 90 Handels- und Gewerbeschulen der verschiedensten
Art privater Natur.
v. Oer besonderen Förderung des Handwerks, insbesondere des Kunst-
gewerbes, dienen dieKunstgewerbe-undhandwerkerschulen.
Preußen zählte im Jahre 1909: 41 solcher Anstalten. Schöpfungen des Staates
sind:
die keramische Zachschule in Bunzlau,
die Kunstgewerbe- und gewerbliche Zeichenschule in Cassel,
die Zeichenakademie in Hanau,
die keramische Zachschule in Höhr und
die provinzial-, Kunst- und Gewerkschule in Königsberg i. Pr.
vom Staate und anderen gemeinschaftlich unterhalten werden 7 An¬
stalten. 39 weitere Schulen dieser Art wurden mit einem staatlichen Zuschuß
bedacht.
E. Laugewerkschulen bezwecken, Laugewerkmeistern oder
Bauunternehmern diejenigen Kenntnisse zu geben, die zur selbständigen
Ausübung ihres Berufes notwendig sind. Auch bilden sie Bauzeichner und
Bauführer heran. Königliche Baugewerkschulen besaß Preußen 1909 24,
darunter 1 Tiefbauschule, volle staatliche Unterstützung erhält außerdem
die Städtische Baugewerkschule in Berlin.
§ür besondere gewerbliche Bildung bestehen in Preußen endlich noch:
E. 18 staatliche mittlere und niedere Zachschulen für die M e t a l l i n du¬
ft r i e , wie Maschinenbauschulen, Schiffs- und Hüttenschulen, Zachschulen
für Metallindustrie, Kleineisen- und Stahlwarenindustrie.
Staatliche Unterstützung erhalten 3 städtische Maschinenbauschulen.
6. Textilfachschulen und Zachschulen für die Schuh- und
Schäfte-Industrie.
Auf Grund des Erlasses Kaiser und König Wilhelms I. vom 3. Sept. 1884,
betreffend Überweisung der gewerblichen und kunstgewerblichen Zachschulen
und Zeichenschulen, sowie der Zortbildungsschulen, an den Minister für Handel
und Gewerbe, untersteht das gesamte gewerbliche Schulwesen seit dem 1. April
1885 dem Handelsminister. Beratend und unterstützend steht dem Handels¬
minister in Schulangelegenheiten das Königliche Landesgewerbeamt zur
Seite. Insbesondere ist letzterem die Beaufsichtigung der Zortbildungs¬
schulen übertragen. Oie unmittelbare Aufsicht über diese Schulen erfolgt
allerdings durch Regierung?- und Gewerbeschulräte, teilweise auch durch
nebenamtliche Revisoren oder hauptamtlich angestellte Inspektoren. Zür
kaufmännische Zortbildungsschulen einiger Handelskammerbezirke fungiert
als Inspektor ein Oirektor im Hauptamt. Oie äußere Leitung der einzelnen
Zortbildungsschulen und gewerblichen Zachschulen, sofern sie nicht staatlich
sind, liegt in den Händen von Kuratorien, Schulvorständen oder Zachschul¬
deputationen. Sie beraten das Drtsstatut, bestimmen die Schulordnung
und erlassen Dienstanweisungen für Lehrer und Leiter. Oie pädagogische
Leitung ist Schuldirektoren oder Dirigenten übertragen, die für die Einhaltung
Meister Bindewald als Bürger. Gewerbl. Ausg. f. Preußen. 5