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C. Deutsche Gesetze und Einrichtungen. 37
nahmen daraus. Weit beträchtlicher sind aber die Summen,
welche durch Steuern und Zölle in die Staatskasse fließen.
Steuern, die vom einzelnen Bürger unmittelbar bei einer Ver¬
waltungsstelle bezahlt werden, heißen direkte Steuern; dazu
gehört die .Einkommen-, Kapital-,^ Katastersteuer (Kataster-Listen,-
in denen z. B. Gebäude, Grundstücke, Gewerbebetriebe nach ihrem
„Ertrag" verzeichnet sind). Indirekte Steuern sind im Preis
gewisser Massenartikel enthalten, so z. B. die Zucker- und Brannt¬
weinsteuer: nur die Fabrikanten zahlen diese Steuern direkt und
„überwälzen" sie dann auf die Konsumenten; mit jedem Pfund
Zucker bezahlt man 7 Pfg., mit jedem Liter Trinkbranntwein
etwas mehr als 125 Pfg. indirekte Steuer. Ähnlich wirken die
Zölle, Abgaben, die auf eingeführte, im Inland verbrauchte
Waren gelegt sind (Einfuhrzölle). Manche Steuerarten passen
nicht recht zu der oben erwähnten Scheidung in direkte und in¬
direkte Steuern, so z. B. die sog. Verkehrs steuern, die bei
den verschiedensten Fällen von Eigentumsübergang erhoben wer¬
den: Wechsel-, Scheck-, Effektenumsatz-, Emissions-, Fracht-
urkunden-, Grundstückstempel, und die Sporteln.
Reichen die bisher besprochenen Staatseinnahmen nicht aus,
so sind die Staaten gezwungen, Schulden zu machen, Kredit
in Anspruch zu nehmen. Dies geschieht auf dem Weg der An¬
leihe. Durch die Tilgung solcher Anleiheschulden, durch die
Zinszahlung, durch den gesamten „Schuldendienst", erwachsen
dem Staat wieder neue Ausgaben. Unbedenklich sind solche
Schulden, wenn sie zur Schaffung nutzbringender Unter¬
nehmungen, so z. B. zum Bau von Eisenbahnen und Kanälen,
ausgenommen werden. Anleihen, die in der Hauptsache zu „un¬
produktiven" Anlagen (Kasernen, Kriegsschiffe) verwendet
werden, sollten unbedingt getilgt (amortisiert) werden. An¬
leiheschulden sind feste (fundierte) Schulden; zur Deckung laufen¬
der Ausgaben werden oft kurzfristige Kredite (schwebende Schul¬
den) in Anspruch genommen: in Deutschland z. B. durch die
kurzfristigen Schatzanweisungeu.^